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Bdf & AVA (Fach) / 09. Sicherheit auf Baustellen (Lektion)
gem. BauKG: Einführung
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- 140.* Beschreiben Sie die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung auf Baustellen gem. §7 ASchG 1. Vermeiden von Risiken 2. Abschätzung nicht vermeidbarer Risiken 3. Gefahrenbekämpfung an der Quelle 4. Berücksichtigung des Faktors "Mensch" bei der Arbeit, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie bei der Auswahl von Arbeitmitteln und Arbeits- und Fertigungsverfahren 4a. Berücksichtigung der Gestaltung der Arbeitsaufgaben und Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation 5. Berücksichtigung des Standes der Technik 6. Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomenten 7. Planung der Gefahrenverhütung 8. Vorrang des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellem Gefahrenschutz 9. Erteilung geeigneter Anweisungen an die Arbeitnehmer Verantwortlich für die Umsetzung des Bauarbeiterkoordinationsgesetzes (BauKG) sind der Bauherr bzw. dessen Projektleiter und die Koordinatoren.
- 143.* Beschreiben Sie die Aufgaben und Instrumente des Planungskoordinators Aufgaben • Studium aller Projektunterlagen, der örtlichen Gegebenheiten und Bedingungen zur Realisierung des Bauvorhabens• Planen der SiGe-Maßnahmen → für die Errichtung, den Betrieb, Umbau und Abbruch des Bauwerks• Studium des Bauzeitplans• Planen der SiGe-Maßnahmen der Bauführung → Baustellenabsicherung, Bauzaun, Zutrittskontrolle, Fluchtwege,...• Prüfung der gegenseitig beeinflussenden Baumaßnahmen• Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen• Vorgabe der Dokumentation gemäß BauKG• Textierung der Leistungen/Positionen für die SiGe-Maßnahmen• Beschreibung aller SiGe-Maßnahmen im SiGe-Plan Instrumente - Sicherheits- und Gesundheitsschutz: SiGe-Plan- Unterlagen für spätere Arbeiten und- die Vorankündigung
- 144.* Beschreiben Sie die Mindestinhalte eines SiGe-Plans gem. §7 BauKG • Lageplan mit allen Objekten• Baustelleneinrichtungsplan: Bauzaun, Zu-/Abfahrt, Container, Lagerflächen, Kräne, Schwenkbereiche der Kräne, Fluchtwege,...• Migration-/Bauphasenpläne samt den Sicherungsmaßnahmen• Umfeld der Baustelle: Bestandsobjekte, Einbauten in Einflussbereich, Verkehrsführung und -sicherung• Angaben zum Baugrund: Bodenbeschaffenheit, Grundwasserstand, Kontaminierung, etc.• Schutz- und Sicherungsmaßnahmen• Koordinierungs- und Schutzmaßnahmen für Arbeiten, die übereinander auszuführen sind• Gemeinsame Schutzeinrichtungen• Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit Gefahren emittierenden Geräten• Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit Gefahrenstoffen• Erstellung des Notfallplans, Erste-Hilfe Einrichtungen• Notfallnummern Aushang• Einweisung aller Mitarbeiter in den SiGe-Plan
- 146.* Beschreiben Sie die Inhalte der Unterlage für spätere Arbeiten gem. BauKG Jedes Bauwerk ist zu pflegen und zu warten → Instandhaltung. Gefahren bei Wartungsarbeiten sind zu minimieren durch: • Dokumentation der Bauarbeiten (Ausführungspläne, Berechnungen, Fotodokumentation)• Bauwerksbeschreibung inkl. Bestands- Polier-, Konstruktions-, Schalungs-, ...-pläne• Beschreide, Einreich-, Auswechslungs- und Brandschutzpläne• Lastenpläne• Bauteil- und Baustoffkatalog, Prüf- und Messprotokolle, Sicherheitsdatenblätter, Prüfbücher, Befunde, Gutachten• Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsanleitungen• (Gelände-) Einbauten• (nicht) sichtbare Bauteilbefestigungen • Baustellenfotos• Ablagerungen, Abwasseretc. → Zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei späteren Arbeiten wie: Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Abbruch, Umbauarbeiten
- 148.* Beschreiben Sie die Aufgaben des Baustellenkoordinators (BSK) Der Baustellenkoordinator koordiniert und überwacht die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gem. §7 AschG, sowie die Umsetzung der für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Er muss darauf achten, dass die Baufirmen den SiGe-Plan und die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gem. §7 AschG anwenden.Prüfplichten - Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen, arbeitsmedizin. und sicherheitstechn. Maßnahmen- vorschriftsmäßiger Zustand der Baumaschinen, E-Verteiler, Gerüste, Absturzsicherungen, Böschungen und deren regelmäßige Wartung- Sicherheitsmaßnahmen bei gefährlichen Arbeitsverfahren (schweißen, schneiden, schleifen, flämmen, beizen,...)- Flucht- und Verkehrswege einschl. Treppen, Leitern, Geländer usw.- persönliche Schutzausrüstung der Arbeiter
- 142. Beschreiben Sie die Aufgaben des Bauherrn (AG) lt. ASchG. Neben den Baufirmen ist der Bauherr in die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf seiner Baustelle eingebunden. Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung (§7 AschG) geplant, die Sicherheitsmaßnahmen bei der Errichtung des Bauwerkes und für spätere Arbeiten am Bauwerk - während der Nutzungsphase - angewandt werden.Der Bauherr hat einen Planungskoordinator für die Vorbereitungs-/Planungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen.
- 151. Beschreiben Sie das Verhalten der ÖBA bei einem Unfall auf einer Baustelle. • HELFEN: Erste Hilfe; den Verletzten schützen, sicher lagern, ruhig ansprechen, für den Transport vorbereiten; Zufahrt frei machen • MELDEN: Feuerwehr/Rettung/Polizei/Gas - Kurz und genau angeben: Wo ist der Unfallort? Was ist passiert? Welche Verletzungen? Wieviele Verletzte? Wer meldet? • SICHERN:WARNEN: Unfallort absperren (Warnleuchten, Fahnen, Signale); Erdreich abstützen, Bauteile sichern, Maschinen abstellen, Strom abschalten, Brand bekämpfen, Leitungen abschieben - Firmenleitung verständigen- jeder (Beinahe-) Unfall ist dem BSK zu melden- Arbeits- oder Wegeunfall an die AUVA melden- schwere und tödliche Unfälle an das Arbeitsinspektorat melden
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