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Arbeitswissenschaften/Ergonomie (Fach) / Arbeitswissenschaften (Lektion)

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Diese Lektion wurde von JanaG erstellt.

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  • Definition: Arbeitsbedingte Erkrankung? Eine arbeitsbedingte Erkrankung ist der Teil der Krankheiten, bei denen Mitverursachung durch Arbeitsbedingungen vermutet wird, ohne dass ein Entschädigungsanspruch vorliegt.
  • Definition: Arbeitssystem Das Arbeitssystem beinhaltet das Zusammenwirken sowie die Wechselwirkung von Mensch und Arbeitsmittel im Arbeitsablauf, um die Arbeitsaufgabe am Arbeitsplatz/ der Arbeitsstätte in der Arbeitsumgebung unter den durch die Arbeitsaufgabe gesetzten Bedingungen zu erfüllen.
  • Definition: Arbeitsunfall Ein (Arbeits-) Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das einen Gesundheitsschaden oder den Tod zur Folge hat. In der Gesetzlichen Unfallversicherung liegt ein Versicherungsfall nur vor, wenn es sich um einen Unfall handelt, den eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet. Wesentlich ist demnach, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Tätigkeit (Arbeit) und dem Schadensereignis (Unfall) besteht.
  • Definition: Außerberufliche Einflüsse Außerberufliche Einflüsse können an der Entstehung von Unfällen und/ oder arbeitsbedingten Erkrankungen mitwirken. Dies können z. B. sein: Sport in der Freizeit, Lärmbelästigung außerhalb des Arbeitsplatzes und Rauchen.
  • Definition: Beanspruchung Beanspruchungen sind die durch die unterschiedlichen individuellen Eigenschaften des Menschen geprägten Reaktionen des Menschen auf (von außen) einwirkende Belastungen. Unterschiede in den Beanspruchungen können sich z. B. aus unterschiedlichen Gesundheitszuständen oder psychischen Befindlichkeiten, aber auch auf Grund unterschiedlicher Fähigkeiten und Erfahrungen ergeben.
  • Definition: Begünstigende Bedingungen Situationen, Ereignisse oder Zustände, die dazu beitragen, dass die Gefahr tatsächlich zu einem Gesundheitsschaden führen kann. Solche begünstigenden Bedingungen liegen in der jeweiligen spezifischen, momentanen oder individuellen Situation, in denen die kritischen Eigenschaften der Gefahrenquelle mit dem Beschäftigten zusammenwirken. Es können z. B. technische Störungen, Ausfälle, aktuelle Organisationsabläufe, momentane individuelle physische oder/ und psychische Leistungsvoraussetzungen des Beschäftigten (situative Faktoren, die Tagesform u. ä.) sein.
  • Definition: Belastung Belastungen sind von außen auf den Menschen einwirkende Anforderungen, die sich aus der Durchführung der Arbeitsaufgabe ergeben sowie aus Einflüssen aus der Arbeitsumgebung und der Arbeitsorganisation (nach ISO 10075).
  • Definiton: Berufskrankheit (BK) Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die in der BK-Liste (Anlage zur BK-Verordnung) aufgeführt ist und die ein Versicherter infolge einer Tätigkeit erworben hat. Entscheidungsträger über die Liste der Berufskrankheiten ist die Bundesregierung. Sie bezeichnet solche Krankheiten als Berufskrankheit, „die nach Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind“ (§ 9, Abs. 1, Satz 2 SGB VII). Die Öffnungsklausel des § 9 Abs. 2 SGB VII sieht vor, dass eine Krankheit wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss, sofern im Zeitpunkt der Entscheidung nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die BK-Liste erfüllt sind und der individuelle Kausalzusammenhang besteht.
  • Definition: Gefahr Gefahr ist ein Zustand oder Ereignis, bei dem ein nicht akzeptables (unvertretbares) Risiko eines Schadeneintritts besteht. Das Risiko ist größer als das Grenzrisiko. Der Eintritt eines Schadens ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Gefahr ist ein Merkmal der Qualität eines Zustandes oder einer Gefährdungssituation.
  • Definition: Gefahrenquelle Eine Gefahrenquelle ist eine Quelle eines verletzungsbewirkenden und/ oder krankheitsbewirkenden Faktors. Es handelt sich um ein oder mehrere Elemente des Arbeitssystems.
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  • Definition: Gefahrbringende Bedingung Gefahrbringende Bedingungen sind die Gegebenheiten, die ein Zusammentreffen des Gefährdungsfaktors mit dem Menschen ermöglichen, weil diese Faktoren nicht oder nicht hinreichend abschirmen, abkapseln, absaugen, umlenken, filtrieren, aufnehmen usw. und/ oder, weil solche Möglichkeiten fehlen oder auch bei vorhandenen Abschirmungen, Abkapselungen usw., ob deren Eigenschaften (Abmessungen, Dimensionierungen u. ä.) für den Verwendungszweck ausreichend sind, ob beispielsweise vorhandene Behälter für die aufnehmenden Stoffe korrosionsgeschützt sind, die Materialfestigkeit hinreichend ist, Fanggerüste durch ihre Dimensionierung den Absturz verhindern usw. zeitlich und organisatorisch, durch die Art und Weise der Arbeitsfolge, der Arbeitsteilung und ähnliches ein Zusammentreffen mit dem Menschen ermöglichen.Gefahrbringende Bedingungen resultieren aus technischen und organisatorischen Mängeln (z. B. innere Korrosion von Behältern, unzureichende Materialfestigkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck), charakterisieren unzureichende Eigenschaften bezüglich des bestimmungsgemäßen Einsatz- oder Verwendungszwecks. Es handelt sich um solche Probleme wie technische Sicherheit, Funktionssicherheit, fehlende sicherheitstechnische Maßnahmen usw.Es sind Bedingungen im Arbeitssystem die im Allgemeinen vorausschauend erkannt werden können.
  • Definition: Gefährdung Gefährdung ist ein Zustand oder eine Situation, in der die Möglichkeit des Eintritts eines Gesundheitsschadens besteht. Die Gefährdung entsteht durch ein mögliches räumliches und/ oder zeitliches Zusammentreffen einer Gefahrenquelle mit dem/ den Beschäftigten, bei dem daraufhin eine schädigende Wirkung eintreten kann. Das Zusammentreffen kann durch gefahrbringende Bedingungen und/ oder mögliche außerberufliche Einflüsse beeinflusst werden.
  • Definition: Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess zur Beurteilung von Gefährdungen, der ein Ermitteln und Bewerten der Gefährdung umfasst. Die Beurteilung der ermittelten Gefährdungen kann nachnormativen (Festlegungen im Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes) oder/ und subjektiven Kriterien erfolgen. Die Beurteilung erfolgt hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit eines möglichen Gesundheitsschadens und der möglichen Schwere des Gesundheitsschadens durch Risikoabschätzung und Risikobewertung. Gefährdungsbeurteilung ist für ein abgegrenztes Arbeitssystem vorzunehmen und soll alle Gruppen von Gefährdungsfaktoren (physikalische, chemische, biologische, physische, psychische) einbeziehen.Es handelt sich um eine Beurteilung, ob das akzeptable Grenzrisiko eingehalten wird oder nicht und dementsprechend, ob ein Handlungsbedarf zur Veränderung besteht.In der Gesamtheit aller Einzelfälle führt es zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen gem. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). In dieser Gesamtheit für den Betrieb ist Gefährdungsbeurteilung ein Handlungsinstrument zur Bestimmung von Schwerpunkten, zur zielorientierten Steuerung betrieblicher Aktivitäten, der Verbesserung des Arbeitsschutzes sowie Kontrollinstrument zur Beurteilung der Wirksamkeit von Arbeitsschutzaktivitäten.
  • Definition: Gesundheitsförderung Gesundheitsförderung ist ein Bündel von Strategien und Methoden, mit denen die Gesundheitsressourcen und -potenziale der Beschäftigten gestärkt werden sollen. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen, die auf die Veränderung und Förderung des individuellen Gesundheitsverhaltens abzielen. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sind ein Prozess der Stärkung der körperlichen, seelischen und sozialen individuellen Leistungsvoraussetzungen. Es sind insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der organisatorischen Voraussetzungen zur Arbeit sowie der persönlichen Ressourcen der Beschäftigten. Es handelt sich um Maßnahmen, mit denen die Menschen auf die Faktoren, die ihre Gesundheit beeinflussen, aktiv und selbstverantwortlich Einfluss nehmen können.
  • Definition: Gesundheitsschaden Ein Gesundheitsschaden ist eine Verletzung und/ oder arbeitsbedingte Erkrankung.
  • Definition: Gesundheitsschutz Der Gesundheitsschutz umfasst den Teil des Arbeitsschutzes, der sich mit dem Schutz vor Berufskrankheiten und anderen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie der Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz befasst.
  • Definition: Grenzrisiko Höchstes akzeptables Risiko.
  • Definition: Krankheitsbewirkender Faktor Dieser Faktor kann durch seine Eigenschaften zur arbeitsbedingten Erkrankung (Berufskrankheit und/ oder andere arbeitsbedingte Erkrankung) führen. Beispiele sind Lärm, Klima, Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, physische Faktoren, psychische Faktoren. Es ist ein latent vorhandener Zustand oder Faktor, der entsprechend seiner Eigenschaften, Mengen und Operationen unter bestimmten Bedingungen (z. B. Expositionszeiten) zu einer Gefährdung führen kann. Der latente Zustand charakterisiert ein vorhandenes Gefährdungspotenzial mit schadensbewirkenden Eigenschaften der objektiven Arbeitsbedingungen unabhängig vom Risiko.
  • Definition: Restrisiko RestrisikoIst das verbleibendes Risiko, nachdem ausreichende Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen wurden.
  • Definition: Risiko RisikoIst die Wahrscheinlichkeit eines möglichen Schadens und dessen Schwere.
  • Definition: Risikoabschätzung RisikoabschätzungIst der Vorgang, der für die identifizierte Gefährdung das Risiko qualitativ oder quantitativ feststellt bzw. beschreibt.
  • Definition: Risikobewertung RisikobewertungIst die Feststellung, ob das Risiko kleiner als das Grenzrisiko (höchstes akzeptables Risiko) ist und die Entscheidung, ob unter Berücksichtigung humanitärer, sozialer, ökologischer und ökonomischer Konsequenzen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zur Beherrschung des Risikos erforderlich sind. Auf der Grundlage der Risikoanalyse ist zu entscheiden, ob das Risiko vertretbar ist oder nicht.
  • Definition: Sicherheit Sicherheit: Ist die Freiheit von nicht akzeptablem (unvertretbarem) Risiko. Ist ein Zustand oder eine Situation, in der die Möglichkeit des Eintritts eines Schadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht gegeben ist; Merkmal der Qualität eines Zustandes oder einer Situation - soweit der Begriff nicht in der Kombination "Sicherheit und Gesundheitsschutz" verwendet wird.
  • Definition: Verletzungsbewirkender Faktor Verletzungsbewirkender FaktorIst ein Faktor, der durch seine Eigenschaften zur Verletzung (Unfall) führen kann. Beispiele sind Mechanische Faktoren (bewegte Teile, Absturz u. a.), extrem heiße Oberflächen, Funkenflug, elektrische Faktoren. Es ist ein latent vorhandener Zustand oder Faktor, der entsprechend seiner Eigenschaften, Mengen und Operationen unter bestimmten Bedingungen zu einer Gefährdung führen kann Der latente Zustand charakterisiert ein vorhandenes Gefährdungspotenzial mit schadensbewirkenden Eigenschaften der objektiven Arbeitsbedingungen unabhängig vom Risiko.
  • Definition:Demografischer Wandel Veränderung im Bevölkerungsbestand („wie viele?“) und in der Bevölkerungsstruktur („wie alt? wer?“)
  • Was ist Arbeitsfähigkeit und Work Ability Index? ≠ Gesundheitszustand = „das Potenzial eines Menschen, eine gegebene Aufgabe zu einem gegebenen Zeitpunkt zu bewältigen. Dabei muss die Entwicklung der individuellen, funktionalen Kapazität ins Verhältnis gesetzt werden zur Arbeitsanforderung. Beide Größen können sich verändern und müssen alterns- und altersadäquat gestaltet werden“ (Ilmarinen 1999, zit. nach BAuA 2007: WhyWAI?)
  • Was beeinflusst die Arbeitsfähigkeit? Gesundheit & LeistungsfähigkeitKompetenzen: Kenntnisse, FähigkeitenWerte/EinstellungArbeitsbedingungen
  • Evaluationsformen? - nach dem Durchführer (interne/externe Evaluation)- nach dem Evaluationsobjekt:   Prozess/Umsetzung einer Maßnahme = formative Evaluation/Prozessevaluation bzw.   Zielerreichung/Grad der Zielerreichung = summativen Evaluation
  • Gegenteil von Evaluation? Die Kolumbus-Vorgehensweise: Als er losfuhr, wusste er nicht wohin....