Jura (Fach) / Öffentliches Recht - Verwaltungsprozessrecht (Lektion)
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Schemata + wichtigste Definitionen
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- Anfechtungsklage, § 42 I Var. 1 VwGO A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges II. Statthaftigkeit, § 42 I Var. 1 VwGO = Wenn Kläger die gerichtliche Aufhebung eines ihn belastenden VA begehrt III. Klagebefugnis, § 42 II VwGO = Wenn Kläger geltend macht, durch belastenden VA in seinen Rechten verletzt zu sein; Rechtsverletzung muss möglich sein, d.h. nicht offensichtlich und eindeutig ausgeschlossen. IV. Vorverfahren, §§ 68 ff. VwGO V. Frist, §74 I VwGO = Ein Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides, ein Jahr bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung, § 58 II VwGO; Berechnung: § 57 II VwGO i.V.m. § 222 I ZPO, §§ 187 ff. BGB B. Begründetheit, § 113 I 1 VwGO = Wenn VA rechtswidrig und Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist.--> Rechtmäßigkeit eines VA.
- Verpflichtungsklage, § 42 I Var. 2 VwGO I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs II. Statthaftigkeit, § 42 I Var. 2 VwGO = Wenn Kläger Erlass eines ihn begünstigenden VA begehrt III. Klagebefugnis = Wenn Kläger geltend macht, durch Ablehnung bzw. Unterlassen des begehrten VA in seinen Rechten verletzt zu sein; das ist der Fall, wenn er Anspruch auf Erlass des begehrten VA hat; Anspruch muss möglich sein, d. h. nicht offensichtlich und eindeutig ausgeschlossen. IV. Vorverfahren, § 69 ff. VwGo V. Frist, § 74 I VwGO B. Begründetheit, § 113 V VwGO = Wenn Ablehnung bzw. Unterlassen des VA rechtswidrig und Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist; das ist der Fall, wenn er Anspruch auf Erlass des begehrten VA hat (bzw. ermessensfehlerfreie Entscheidung)
- Begründetheit VK § 113 V VwGO I. Anspruchsgrundlage II. Formelle Anspruchsvoraussetzungen III. Materielle Anspruchsvoraussetzungen 1. Tatbestand der Anspruchsgrundlage 2. Rechtsfolge a) Vornahmeurteil, § 113 V S.1 b) Bescheidungsurteil, § 113 V S. 2
- Allgemeine Leistungsklage I. Eröffnung des VRW II. Statthaftigkeit = Wenn Kläger ein Tun, Dulden oder Unterlassen begehrt, das nicht im Erlass eines VA besteht III. Klagebefugnis, § 42 II VwGO analog = Möglichkeit, das Anspruch auf begehrtes Tun, Dulden oder Unterlassen besteht. IV. Vorferfahren nur in beamtenrechtlichen Streitigkeiten B. Begründetheit = Wenn der geltend gemachte Anspruch besteht
- Fortsetzungsfeststellungsklage I. Eröffnung des VRWW II. Statthaftigkeit der FFK, § 113 I S. 4 VwGO = Wenn sich ein belastender VA nach Klageerhebung erledigt und der Kläger ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse hat 1. VA, § 35 VwVfG, 2. Erledigung, § 43 II VwVfG(Wegfall der wesentlichen Beschwer), 3. Nach Klageerhebung --> (P) Analogien II. Fortstetzungsfestellungsinteresse = Wiederholungsgefahr, Präjudiz für Amtshaftung, Rehabilitationsinteresse (ggf. Eff. Rechtsschutz aus 19 IV GG) III. Klagebefugnis, § 42 II VwGO analog IV. Vorverfahren, § 68 ff.VwwwGO (erforderlich?!) V. Frist (P) = keine Frist, aber Verwirkung, da Nähe zur FK
- Fortsetzungsfeststellungsklage I. Eröffnung des VRWW II. Statthaftigkeit der FFK, § 113 I S. 4 VwGO = Wenn sich ein belastender VA nach Klageerhebung erledigt und der Kläger ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse hat 1. VA, § 35 VwVfG, 2. Erledigung, § 43 II VwVfG(Wegfall der wesentlichen Beschwer), 3. Nach Klageerhebung --> (P) Analogien II. Fortstetzungsfestellungsinteresse = Wiederholungsgefahr, Präjudiz für Amtshaftung, Rehabilitationsinteresse (ggf. Eff. Rechtsschutz aus 19 IV GG) III. Klagebefugnis, § 42 II VwGO analog IV. Vorverfahren, § 68 ff.VwwwGO (erforderlich?!) V. Frist (P) = keine Frist, aber Verwirkung, da Nähe zur FK B. Begründetheit = Rechtswidrigkeit und Rechtsverletzung
