7

GEPH (Fach) / Lehenswesen (Lektion)

-

Diese Lektion wurde von Rabarber erstellt.

Lektion lernen

  • Begründung des Lehensverhältnisses Mannschaftsleistung (homagium, hominium)  Treueeid Investitur in das Lehen durch Übergabe von Symbolen (Fahnen, Szepter) (Lehenskuss) "Verdinglichung des Lehenswesens"
  • Lehensmutung bei Herren- und bei Mannfall Muten: Pflege der Lehensverbindung Herrenfall (Tod des Lehensherren): Muten des Lehens durch Vasall Mannfall (Tod des Vasallen): Ersuchen um Lehenserneuerung (binnen Jahr und Tag)
  • Erbrecht, Heimfall und Leihezwang Erbrecht nicht de iure, aber de facto Heimfall: Lehen fällt nach Mannfall an den Lehensherren zurück Leihezwang: der Lehensherr muss Lehen nicht erneut ausgeben "Belehnung zur gesamten Hand": Lehen an mehrere Vasallen gleichzeitig mit gleichen Besitz und Nungsrechten
  • Lehensfähigeit Grundbedingung: Waffenfähigkeit, daher Frauen und Geistliche (außer Bischöfe und Reichsäbte) ausgeschlossen => Lösung: Installation eines Lehensträgers Bürger / Städte kommen immer öfter im SpätMA als Vasallen vor (regional stark variierend) Bauern werden in Lehensbüchern als Inhaber von Zinslehen aufgeführt, sie leisten Zins- und Natualiendienste anstatt militärischer Dienste
  • Der Heerschild Verzeichnis, indem aufgeführt ist, wer welche Vasallen zum Aufgebot bestellen kann Heeresschildordung: Abstufung der Vasallen gemäß ihrer Lehnsfähigkeit(enthalten im Sachsenspiegel (Eike von Repkow 1220-1235) / Schwabenspiegel)
  • Lehenspflichten und Felonie a) Von Seiten des Vasalls:- Leistung von consilium et auxilium (Rat und Hilfe) durch Hof- und Heerfahrt- Hoffahrt: Teilnahme am Kriegsdienst // Reichsheerfahrt: Kronvasallen- Hoffahrt: Erscheinen am Hofe z.B. zu Beratungen, Verhandlungen des Hofsgerichts b) Von Seiten des Lehensherren: "Schutz und Schirm"- Garantie des Lehensbesitzes (Verpflichtung zum Unterhalt)- Schadensersatz bei Schuldlosem Verlust- Verteidigung vor Gericht- Beistand bei rechtswiedrigem Angriff c) Felonie : (Treuebruch des Lehensmannes)- Angriff auf Lehensherren (Verpflichung zum Unterhalt)- Aufsagung der Treue während eines Kampfes bzw. Weigerung an Heerfahrt teilzunehmen- Veräußerung des Lehens ohne Zustimmung des Lehensherren => Lehnsgericht, Einzug des Lehens d) Herrenfelonie (Treuebruch des Lehensherren)=> Lehensherr verliert Recht an Lehen, das an den Oberlehensherren zurückfällt
  • Allodifizierung und Allodifikation Allod = Eigengut - Allodifizierung: Umwandlung von Eigengut in Lehen (um damit z.B. in den Reichsfürstenastand zu gelangen) - Allodifikation: Lehen werden Eigengut durch Schenkung oder Entfremdung (Verschweigen des Lehensrechtlichen Charakters)
Anzeige