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GEPH (Fach) / Definitionen (Lektion)
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- Paläographie Die Paläographie ist die Lehre von der Entwicklung und Form der Schrift, sie erklärt, wie sich die Formen der Buchstaben verändern und wie man die alten Schriften in unsere jetztige Schrift überträgt (transkribiert).
- Urkunde Eine Urkunde ist ein in bestimmten Formen abgefasstes, beglaubigtes und daher verbindliches Schriftstück, das ein Rechtsgeschäft dokumentiert.
- Regest (mittelalterl. + neuzeitl.) kurze Zusammenfassung des Quelleninhalts mit allen relevanten Informationen.
- Formulae (mittelalterl.) "Musterurkunden", die in sog. Formelsammlungen zusammengestellt wurden.
- Siegel Siegel sind Erkennungs- und Beglaubigungszeichen, die durch ihre figürliche Darstellung und Inschrift den Willen des Siegelinhabers zeigen und damit die Authentizität einer (schriftlichen) Rechtshandlung bestätigen. - Erkennungszeichen (Ausweis) - Verschlussmittel ("versiegeln") - Mittel zur Beglaubigung ("untersiegeln")a) als rechtsverbindliche Willenerklärungb) Bezeugung der Handlung eines Dritten (daraus entstehen keine Verpflichtungen
- Genealogie Genealogie ist die Wissenschaft von den auf familiärer Abstammung beruhenden Verhältnissen zwischen den Menschen bzw. vom Werden und Vergehen von Geschlechtern.
- Heraldik bezeichnet die Wappenkunde.Wappen sind bleibende, nach bestimmten (mittelalterlichen) Regeln hergestellte Abzeichen von Personen, Familien und Körperschaften.
- Chroniken Eine Chronik ist eine, aus verschiedenen Quellen kompilierte, zusammenhängende Geschichtsdarstellung, die welt- bzw. universalgeschitlich ausgerichtet ist und dabei von einem fiktiven schöpfungsdatum ausgeht und eine belehrende und bildenede Absicht verfolgt.
- Annalen Annalen bezeichnet die chronologische Auflistung wichtiger Begebenheiten und Ereignisse der jeweiligen Jahre. Grundlage der mittelalterliche Annalen stellen die Ostertafelen dar, die neben dem Datum des Osterfestes der kommenden Jahre am Rande Platz zur Eintragung von Nachrichten ließen.
- Biographien Als Biographien bezeichnet man die literarische oder deskriptive Darstellung der Lebensgeschichte einer Persönlichkeit. Zu unterscheiden sind hagiographische (Lebensdarstellung von Heiligen) und historiographische Biographien (Anspruch auf historische Wirkichkeit).
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- Gesta Als historiographische Gattung zwischen Chronik und Biographie stehend, stellt eine Gesta eine Aneinandereihung von Tatenberichten einer Persönlichkeit dar, die i.d.R. vor dem Hintergrund der Geschichte einer Institution (z.B. eines Klosters) geschildert wird.
- Origines Origines bezeichnen Quellen, die Aufschluss über den Ursprung und die Entwicklung der germanischen Stämme der Völkerwanderungszeit bringen.
- Briefe Briefe sind eine schwierig zu sytematisierende Qellengruppe, die das weite Sprektrum von persönlichen über das literarische, wissenschaftiche, politische, propagandistische bis hin zum administrativen Schreiben umfasst.
- Nekrologien / Verbründerungsbücher Personenlisten, die im Fall von Nekrologien Totenbücher mit hinzugefügten Nachrichten und Taten, im Fall von Verbrüderungsbüchern die Namen von Gebetsverbrüderungen darstellen.
- Genealogien Als Genealogien werden u.a. Stammbäume von Dynastien bezeichnet, die im HochMA zu einer umfangreichen Landesgeschichte im Erzählstil einer Chronik anwachsen konnten.
- Güterverzeichnisse (Urbare) Als Urbare werden Güter- und Abgabenverzeichnisse der großen Grundherrschaften bezeichnet, die insbesondere unter wirtschafts- und sozialgeschichtliche Gesichtspunkten bedeutsam sind.
- weltliche Rechtsquellen Volksrechte (leges): Je nach Stamm unterschiedliches Gewohnheitsrecht, nachdem jeder nach dem Recht seines Stammes zu richten ist.Kapitularen: Königliche Erlasse der karolingischen Zeit, die für den gesamten Herrschaftbereich (also territorial) gültig sind.Constitutiones: allgemeine für das ganze Reich geltende Gesetzgebung der deutschen Könige und Kaiser ab dem 12.Jh.Rechtsbücher(Spiegel): Private Sammlung von Gewohnheits und Staatenrecht (z.B. Sachenspiegel)Hof-,Dienst- und Stadtrecht: Eigene Rechtskreise eines jeweiligen Hof, Dienstes oder StädteWeistümer(Rodel): Rechtsfindung und -weisung durch Rechtskundige auf Befragung hin.
- Kirchliche Rechtsquellen Kanones: Synodebeschlüsse über Verfassung, Disziplin und Kultus der Kirche (seit 4.Jh.) Dekretalen: päpstliche Erlässe und Entscheidugen