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Puma3 (Fach) / Öffentliche Verwaltung (Lektion)
Karteikarten zur öffentlichen Verwaltung
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- Verwaltungsbetrieb Begriffserklärung Verwaltungsbetrieb ist eine einzelne Leistungseinheit der öffentlichen Verwaltung die politisch vorgegebene öffentliche Leistungen gewährleistet, selbst erstellt oder durch Dritte erstellen lässt die Leistungen an Adressatwn - häufig unentgeltlich - abgibt Adressaten haben zum Teil Abnahmeverpflichtung, insbesondere bei hoheitlichen Leistungen mit einem relativ einheitlichen und eigenständigen Zielsystem mit hinreichender organisatorischer Selbstständigkeit mit entsprechender Ressourcenausstattung (Personal, Räume, Sachmittel) in der auf Dauer betriebliche Leistungsprozesse vollzogen werden Rechtsform ist unerheblich
- Verwaltungsbetrieb Beispiele ein einzelnes Ministeriuem eine einzelne nachgeordnete Bundes- oder Landesbehörde eine kleinere Gemeindeverwltung ein AMt einer Großstadtverwaltung eine nachgeordnete kommunale EInrichtung
- Erscheinungsformen von Verwaltungsbetrieben Funktion im Staatssystem: Lenkungs-, AUsführungs- und Hilfsbetriebe Leistungsziel: Betriebe der Ordnungs-, Leistungs- und Planungsverwaltung Art der Ausbringungsgüter (Produkte): Sachleistungs- oder Dienstleistungsbetriebe; Gewährleistungsbetrieb Stellung in Staatsorganisation: Bundes-, Landes-, Gemeinde-Betriebe Art der Finanzierung: Finanzierung aus allgemeinen Deckungsmitteln (=Haushaltsmittel) oder Leistungsentgelten
- Öffentlicher Betrieb Begriffserklärung Zwischenposition zwischen Privatunternehmung und Verwaltungsbetrieb Gemeinsamkeiten mit Verwaltungsbetrieb: öffentliches Eigentum Gemeinwohlbezug Erbringung öffentlicher Leistungen Unterschiede zu Verwaltungsbetrieb: größere (Absatz-) Marktnähe größere rechtliche, politische, organisatorische und finanzwirtschaftliche Selbstständigkeit
- Merkmale Öffentlicher Betriebe Öffentliche Trägerschaft: Betrieb ganz oder zum Teil in öffentlichem Eigentum oder maßgeblichem öffentlichen Einfluss Gemeinschaftlichkeit: Betrieb leistet zunächst und unmittelbar Dienste für die Gesellschaft bzw. Gemeinschaft, nicht primär zum Erwerb seiner Eigentümer bestimmt Ziele von öffentlichen Betrieben: Leistungsziele --> dominantes Ziel Effizienziele --> nachrangiges Ziel
- Stellenwert der öffentlichen Wirtschaft in Deutschland Mehr als 10% aller Beschäftigten in öffentlichen Betrieben Etwa 10% der Wertschöpfung "Starke" Branchen: Personenverkehr Energie- und Wasserversorgung Kredit-, Versicherungs- und WOhnungswirtschaft
- Nonprofit-Organisationen Dritter Sektor gesellschaftlicher Teilbereich zwischen Staat und Markt = "Zwischenzone" "Marktferne" + "geringe Ammtlichkeit" Verlagerungen von den klassischen Sektoren in den 3. Sektor (Pflege, Vereinsleben, Selbsthilfegruppen usw.) Verwandte Begriffe: Nonprofit-Sektor, gemeinnütziger Sektor, Voluntary Sector, Zivilgesellschaft
- Merkmale einer Nonprofit-Organisation privates Eigentum relativ autonomes Handeln informale mitgliedschaftliche Strukturen Ehrenamtlichkeit, Laientätigkeit und Voluntarismus bei Mitgliedern Steuerliche Vorteile
- Public Sector Grundsätze des Verwaltungshandelns Rechtsstaatliche Bindung Gesetzmäßigkeit Pflichtgemäßes Ermessen Verhätnismäßigkeit, Übermaßverbot
- Rechtsstaatliche Bindung Verwaltungshandeln ist streng an formale Regelungen gebunden. Die Bindung an das Gesetz ist eines der klassischen Merkmale des Rechtsstaates. Ziel: Rechtssicherheit und Gleichbehandlung
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- Gesetzmäßigkeit Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt "an Gesetz und Recht gebunden". Vorrang des Gesetzes --> Die Verwaltung darf keine Maßnahmen treffen, die gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßen Vorbehalt des Gesetzes --> Die Verwaltung kann nur dann tätig werden, wenn sie dazu durch ein Gesetz ermächtigt ist
- Pflichtgemäßes Ermessen Bei nicht eindeutigen Rechtslagen: Ermessensspielraum der Verwaltung Keine Willkür oder Beliebigkeit, sondern handeln und entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen
- Verhätnismäßigkeit, Übermaßverbot Grundsatz der Verhätnismäßigkeit oder Übermaßverbot --> in die Rechte eines Bürgers darf nur so weit eingegriffen werden, als es erforderlich ist, und der Zweck und die Mittel in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen
- Merkmale bürokratischer Organisation Modell einer legalen und rationalen Herrschaft hat idealtypisch folgende Merkmalen: Positives Recht: bewusst als Mittel zur Gestaltung gesetztesd und formales Recht Professionelle Verwaltung, die diese Normen wirksam und berechenbar umsetzt durch: ein personales Konzept ein organisatorisches Konzept
- Merkmale einer bürokratischen Prganisation Aufbauorganisation Aufbauorganisation: Spezialisierun und Hierarchie Horizontale Differenzierung Nach Objekt Nach Verrichtung ertikale Differenzierung Klassische Einlinienorganisation --> Autoritätshierarchie mit fester und eindeutiger Struktur für Kommunikation, Weisung und Kontrolle (Dienstweg) Leitungsspanne und Leitungstiefe
- Merkmale bürokratischer Organisationen Ablauforganisation Ablauforganisation: Regelgebundenheit und Aktenmäßigkeit System genau definierter Verfahrensweisen zur Erfüllung von Aufgaben (--> Geschäftsordnung) Handeln und entscheiden aufgrund schriftlich fixierter (und damit transparenter und überprüfbarer) Regeln Schriftliche Dokumentation der Aktivitäten (Aktenmäßigkeit) Ziel: Zusammen Hierarchie und Spezialisierung sollen Fachlichkeit, Berechenbarkeit und Unpersönlichkeit sichergestellt werden (Behandlung "ohne Ansehen der Person")
- Merkmale bürokratischer Organisationen Koordination Koordination in bürokratischen Organisationen Hohe ANforderungen an ein differenzierte und spezialisierte Organisationen Spezialisierte Einheiten der Verwaltung verfolgen konfliktäre Ziele Klassische Koordinationsmechanismen Federführung (Verhinderung von Doppelzuständigkeiten) Mitzeichnung (inner-organisatorisch) Beteiligung Träger öffentlicher Belange (inter-organisatorisch) Besprechung ANhörung (Erweiterung des Kreises der Interessenvertreter über "formal" Mitzeichnungsberechtigte hinaus)