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IHK Prüfung - II. Rechnungswesen (Fach) / G. Personalbuchführung (Lektion)

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Diese Lektion wurde von angellykro erstellt.

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  • Frage 1: Bis wann sind die Sozialversicherungsbeiträge an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers zu überweisen? 1 richtige Antwort a) Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats b) Spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag des laufendes Monats c) Spätestens 4 Tage zum Ende des entsprechenden Quartals d) Spätestens 3 Tage nach Ablauf des laufenden Monats a
  • Frage 2: Welche Steuerklasse hat Peter Müller? 1 richtige Antwort a) I b) II c) III d) IV Situation zu den Fragen 2 - 3 Peter Müller arbeitet als Bürokaufmann. Er ist verheiratet und hat 2 Kinder. Seine Ehefrau arbeitet nicht. Er hat sich in seine Lohnsteuerkarte einen Freibetrag von 100,00 ¤ eintragen lassen, da er einen Anfahrtsweg hat.  c
  • Frage 3: Was bedeutet der Freibetrag in der Lohnsteuerkarte? 1 richtige Antwort a) Das Nettogehalt erhöht sich um 100,00 ¤. b) Das Nettogehalt verringert sich um 100,00 ¤. c) Das lohnsteuerpflichtige Entgelt erhöht sich um 100,00 ¤. d) Das lohnsteuerpflichtige Entgelt verringert sich um 100,00 ¤. Situation zu den Fragen 2 - 3 Peter Müller arbeitet als Bürokaufmann. Er ist verheiratet und hat 2 Kinder. Seine Ehefrau arbeitet nicht. Er hat sich in seine Lohnsteuerkarte einen Freibetrag von 100,00 ¤ eintragen lassen, da er einen Anfahrtsweg hat.  d
  • Frage 4: Wie hoch ist die Kirchensteuer?  9 % von 338,16 € (Lohnsteuer) = 30,43 € Kirchensteuer
  • Frage 5: Berechnen Sie den Solidaritätszuschlag. Weitere Abzüge von Georg Müller sind: - Rentenversicherung: 18,7 % - Arbeitslosenversicherung: 3 % - Krankenversicherung: 14,6 %, davon Arbeitnehmerteil: 7,3 % - Pflegeversicherung: 2,55 % - Anteil Pflegeversicherung für Kinderlose: 0,25 %  5,5 % von 338,16 € (Lohnsteuer) = 18,60 € Solidaritätszuschlag
  • Frage 6: Berechnen Sie das Nettogehalt. Bruttogehalt 2485,00 € - Lohnsteuer 338,16 € - Solidaritätszuschlag 18,60 € - Kirchensteuer 30,43 € - Krankenversicherung 181,41 € - Rentenversicherung 232,35 € - Arbeitslosenversicherung 37,28 € - Pflegeversicherung 31,68 € - Pflegeversicherung Kinderlose 6,21 € Nettogehalt 1608,88 €
  • Frage 7: Eine Mitarbeiterin erhält einen Vorschuss in Höhe von 350,00 ¤ bar ausgezahlt. Bilden Sie den entsprechenden Buchungssatz. Forderungen an Mitarbeiter (350,00 €) an Kasse (350,00 €)
  • Frage 8: Wir überweisen Beiträge in Höhe von 2280,00 ¤ an die Berufsgenossenschaft. Bilden Sie den entsprechenden Buchungssatz. Beiträge Berufsgenossenschaft (2280,00 €) an Bank (2280,00 €)
  • Frage 9: Wir überweisen die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 868,00 ¤ im Voraus. Bilden Sie den entsprechenden Buchungssatz. Im Voraus gezahlte Sozialversicherungs- beiträge (868,00 €) an Bank (868,00 €)
  • Frage 10: Welche Abgabe wird vom Arbeitgeber allein getragen? 1 richtige Antwort a) Gesetzliche Arbeitslosenversicherung b) Gesetzliche Unfallversicherung c) Gesetzliche Krankenversicherung d) Gesetzliche Rentenversicherung b
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  • Frage 11: Welche Aussage ist richtig? 1 richtige Antwort a) Die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen werden zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Krankenkasse überwiesen. b) Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden direkt an die Bundesagentur für Arbeit überwiesen. c) Die Rentenversicherungsbeiträge werden jährlich abgeführt. d) Die Sozialversicherungsbeiträge werden an die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers überwiesen. d
  • Frage 12: Welche Aussagen zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung sind richtig? 2 richtige Antworten a) Es ist der Betrag, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden. b) Die Beitragsbemessungsgrenze steigt linear mit dem Steuersatz. c) Übersteigt das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, wird kein zusätzlicher Beitrag dafür erhoben. d) Die Beitragsbemessungsgrenze ist von der Lohnsteuerklasse abhängig.  a, c