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Mediensystem der BRD (Fach) / Rundfunk (Lektion)
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- Von wem stammt die Aussage "Der Rundfunk soll allen gehören und keinem"? Hans Bredow
- Erklären Sie den Rundfunkbegriff nach dem Rundfunkstaatsvertrag. (aktuelle Fassung) RFStV §2 Begriffsbestimmung:(1) "Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind"
- Gelten Rundfunkstaatsverträge für öffentlich-rechtlichen, privaten Rundfunk oder für beide? Für beide gleichermaßen
- Warum muss der Rundfunk geregelt werden? vermutetes hohes Einflusspotenzial Rundfunk als Faktor und Medium der Meinungsbildung Integrationsfunktion Verwirklichung des Grundrechts der Infromationsfreiheit
- Wann wurde der erste Regelmäßige Rundfunkprogrammdienst ausgestrahlt? 23. Oktober 1923 "Deutsche Stunde, Gesellschaft für drahtlose Belehrrung und Unterhaltung mbH"
- Erläutern Sie den Rundfunk in der Weimarer Republik. Technik unterliegt der ReichspostProgrammgesellschaften zahlen für die Benutzung Prgrammaufsicht: Rundfunk / Nachrichtendienst soll überparteilich sein, ausschließliche Verwendung des Nachrichtenmaterials der DRADAG Finanzierung: Gebühr als Gegeleistung für Betriebserlaubnis eines Empfangsgeräts (60% Reichspost, 40% Programmgesellschaften) Hörer: haben keinen Rechtsanspruch auf Genehmigung, nur freigegebene Sender dürfen gehört werden
- Was ist die DRADAG? Drahtlose Dienst AG publizistischer Dienstleister für den Hörfunk der maßgeblich dem Einfluss des Reichsministeriums untersteht
- Erläutern Sie den Rundfunk im dritten Reich. Reichsrundfunkgesellschaft übernimmt alle Anteile der Regionalgesellshaften (Zentralisierung) Reichsrundfunkkammer (personelle Säuberung) Entwicklung eines Volksempfängers (Kontrolle der Empfangsseite) Verbot des Abhörens ausländischer Sender Gleichschaltung wie bei Printmedien
- Erläutern Sie die Situation des dualen Rundfunks in der Nachrkiegszeit. Der Öffentlich rechtliche RF ist unter den 4 Besatzungszonen aufgeteilt britische: Nordwest-deutscher RF französische: Süd-West-Funk amerikanische: BR, hessischer RF, Radio Bremen, Süddeutscher RF Prinzipen des Runfunk als Anstalt des öffentlichen Rechts: Kulturhoheit liegt bei den Ländern öffentlicher Status Differenzierung zwischen Technik und Publizistik Gebührenfinanzierung - Beitragsfinanzierung Selbstverwaltung, Staatfreiheit Rundfunkrat als Kontrollorgan Informationsfreiheit Leitgrundsätze: Objektivität, Ausgewogenheit, Unparteilichkeit
- Durch welche Institutionen wird der öffentlich-rechtliche und durch welche der private Rundfunk kontrolliert? ÖR: Rundfunkrat und Verwaltungsrat Privater: Landesmedienanstalten
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- Rundfunk ist Ländersache. Hat jedes Bundesland seine eigene Rundfunkanstalt? Nein
- Von was soll Rundfunk allgemein frei betrieben werden? Frei vom Staat
- Das Monopol der ARD dauerte von wann bis wann? Von wann bis wann bestand das Duopol von ARD und ZDF? Monopol: 1949-1961 Duopol: 1961-1984
- Das Monopol der ARD 1950: loser Zusammenschluss aus der Länderkooperation der Rundfunkanstalten 1953: Fernsehvertrg - Grundlage der ARD-Gemeinschaftsprogramme 1. November 1954: Gesamtprogramm der ARD
- Für was steht ARD? Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten eutschlands
- Wann wurde das erste Fernsehen in Deutschland ausgestrahlt? DDR-TV: 21. Dezember 1952 NWDR: 25. Dezemberg 1952
- Was Regelt das 1. Rundfunkurteil des BVerfG? Wann wurde es ausgesprochen? Und wie nennt man es noch? Das 1. Rundfunkurteil des BVerfG wurde am 28.02.1961 ausgesprochen. Es wird auch Adenauerfernsehen genannt und gilt als "Magna Charta" des Fernsehens. In ihm wird die Kulturhoheit der Länder und die Binnenpluralität festgelegt.
- Was war die Folge des 1. Rundfunkurteils? Errichtung des Zweiten deutschen Fernsehens ZDF
- Wann wurde das duale Rundfunksystem eingeführt? 1984 ( Niedersachen-Urteil (4.RFU))