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Strafrecht (Fach) / Kausalität (Lektion)

Strafrecht

Diese Lektion wurde von Jagonak erstellt.

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  • Kausalität Umschreibung Bei Delikten, die einen Erfolg voraussetzen, ist der objektive Tatbestand nur verwirklicht, wenn zwischen der Handlung des Täters und dem Erfolg ein Zusammenhang besteht, der den Erfolgseintritt als vom Täter herbeigeführt erscheinen lässt ->Kausalität muss bzgl. des konkreten Erfolgs bestehen
  • Bedingungstheorie (Äquivalenztheorie) Conditio-sine-qua-non-Formel Kausal ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne das der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
  • Adäquanztheorie Die Bedingung (Tathandlung durch Tun oder Unterlassen) muss nach der Lebenserfahrung zumindest generell geeignet sein, gerade den eingetretenen Erfolg herbeizuführen
  • Kausalität im Einzelnen: Regelungen Maßgeblich ist der Tatablauf in seiner konkreten Gestalt Mitursächlichkeit reicht. Alle Bedingungen sind gleichwertig Atypischer Kausalverlauf schadet nicht Kein Regressverbot, solange die Bedingung fortwirkt Abbruch der Kausalität
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