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Verfassungsrecht (Fach) / allgemeine Staatslehre (Lektion)
Formen von Vorhandensein einer Nicht-Absolutheit des Staates
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- Bundesstaat Staat aus Staaten, die über eine gemeinsame Regierung verfügen. Die Verfassungsautonomie der einzelnen Bundesländer bleibt allerdings bestehen → Art. 31 GG, Art. 142 GG →Homogenitätsklausel: Art. 28 GG
- Staatenbund Zusammenschluss von Staaten ohne gemeinsame Regierung
- Staatenverbund besteht aus mehreren Mitgliedstaaten, die gemeinsam handeln, aber völkerrechtlich gesehen noch keinen Staat bilden. Souveränitätsrechte werden weitreichend an die Gemeinschaft übertragen.