Sozialkunde (Fach) / Parteien, Bundestag, Kanzler... (Lektion)

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Parteien, Verbände und Interessensgruppen, Abgeordnete, Bundestag, Bundespräsident, Kanzler und Minister

Diese Lektion wurde von JanaFrisch erstellt.

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  • Funktion der Parteien: (6) - Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft- Sicherstellen des Funktionierens der Demokratie- Umsetzung verschiedener Bevölkerungsinteressen- Teilmahme an Wahlen- Sicherstellen der Akzeptanz politischer Entscheidungen in der Bevölkerung- Wecken von Interesse an Politik und Wahlen
  • Rechte und Pflichten der Parteien - Recht auf freie Parteigründung- Pflicht Recenschaft über Finanzen abzulegen- Pflicht zu demokratischer innerer Struktur (kein Führerprinzip)- Parteiprivileg: Kann nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden (Schutzregelung)
  • Fraktion Teil einer Partei, der im Parlament sitzt
  • Ausschüsse Gremien, in denen Abgeordnete der verschiedenen gewählten Parteien über Sachthemen beraten. Vgl.: Ressorts
  • Überhangmandate Wenn eine Partei mehr Mandate durch die Erststimmen im Wahlkreis erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustünden
  • Bundeskanzler Chef der Bundesregierung, gewählt durch den Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten
  • Ziel von Verbänden und Interessensgruppen - Durchsetzten der politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen- starke Lobby in der Politik
  • Methoden von Verbänden und Interessengruppen - Information- Demonstration- Klage vor Gericht- Einfluss auf Medien, Behörden, Bundesregierung 
  • Lobbyismus Versuch von Interessengruppen, politische Entscheidungen zu hren Gunsten zu beeinflussen
  • Gefahren des Lobbyismus - Druck auf Politiker- Bestechtung- Abstimmungsverhalten von Abgeordneten, dei zugleich Verbandsvertreter sind? > Verbände haben eine wichtige Rolle in der Demokratie, jedoch ist eine „Kultur der Transparenz” nötig. D.h., dass Abgeordnete z.B. ihre Einkünfte und Nebentätigkeiten offenlegen müssen
  • Vergleich Parteien - Verbände Parteien...beschäftigen sich mit allen Politikbereichenbündeln untercshiedliche gesellschaftliche InteressenBeteiligen sich an WahlenWollen Regierungsverantwortung übernehmensind der innerparteilichen Demokratie verpflichtet Verbände... betätigen sich nur in einzelnen Bereihen (z.B. Umwelt, wirtschaft...)- Vertreten oft Partikularinteressen (Einzelinteressen)- geben Wahlempfehlungen und üben Lobbyismus aus- Versuchen einfluss auf die Regierung zu nehmen- müssen nicht zwingend nach demokratischem Prinzip aufgebaut sein
  • Rechtliche Stellung der Abgeordneten Freies MAndat: Die Abgeordneten sind vVertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden unterstehen sie nur ihernGewissen. Fraktionsdisziplin: Abgeordnete übernehmen bei Abstimmungen die Mehrheitsmeinung ihrer Frakton, auch wenn sie selbst eine abweichende Meinung haben>> angemessen, da so ein geschlossenes politisches Programm für die Öffentlcihkeit erkennbar ist, die Regierung stabile Mehrheiten braucht und vorher innerhlab der Fraktion diskutiert werden kann.Aber: Abgeordnete dürfen nicht zu einer Meinung gezwungen werden, weshalb bei „Gewissensentscheidungen” die Fraktionsdistiplin aufgehoben wird.
  • Schutzrechte der Abgeordneten Indemnität: keine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Abstimmungen und Äußerungen im Parlament (Außnahme: Beleidigungen/Verleumdung) Gilt auch nach Entlassung aus dem Amt. Immunität: Schutz vor Strafverfolgung durch Polizei oder Justiz. Durch Beschluss des Parlaments aufhebbar. Zeugnisverweierungsrecht: Keine Aussagepflicht über vertrauliche Informationen im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit.  Anspruch auf finanzielle Entschädigung sog. Diäten, die die Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit sichern sollen
  • Aufgaben eines Abgeordneten Während der Sitzungswochen in Berlin:- Sitzungen z.B. mit Arbeitsgruppen/Ausschüssen/Fraktionsvorständen/Landesgruppen- Bürgersprechstunden, Besuchergruppen- Treffen, Messebesuche, öffentliche Anhörungen- Fußballspiele, Jubiläen, Versammlungen, Benefizveranstaltungen- Gespräche z.B. zu gesetzesentwürfen Während der Sitzungsfreien Wochen:- Öffentlichkeitsarbeit im Wahlkreis z.B. Besuchen von Festakten/Konzerten/Einweihungen... und  Besichtigen von öffentlichen Einrichtungen- Wählerkontakte z.B. Bürgersprechstungen, Gespräche, Vereinssitzungen, Besuchen von  Ämtern
  • Aufgaben des Bundestags - Gesetze verabschieden- Wählen z.B. Bundeskanzler/ Hälfte der Richter am Verfassungsgericht- Kontrolle der Bundesregierung z.B. durch Anfragen/Untersuchungsausschüsse- öffentliche Debatten z.B. zu neune Gesezten/ kontroversen Themen
  • Voraussetzungen für das Amt des Bundespräsidenten - mind. 40 Jahre als- deutsche Staatsangehörigkeit- keinen Beruf ausüben - keine parteiämter bekleiden- kein Mitglied in regierung/Parlament sein (Soll überparteilich sein /Alle Bürger vertreten)- Amtszeit: 5 Jahre- Einmalige Wiederwahl möglich
  • Aufgaben und Funktion des Bundespräsidenten - Ansetzen von Neuwahlen- Ablehnen/Annehmen von Gesetzesentwürfen- Empfangen von Staatsgästen- Reden halten- schlägt den Kanzler zur Wahl vor- Möglichkeit den Bundestag Aufzulösen- Steht laut GG an der Spitze der republik, vor Bundestag, Regierung und Bundeskanzler- Repräsentiert Deutschland
  • Rechtliche Grundsätze für den Bundeskanzler Richtlinienkompetenz: Er ist den Ministerien übergeordnet; bestimmt politische LeitlinienAlleinverbindlichkeit: Er ist für die politischen Handlungen der Regierung allein VerantwortlichDurch ein konstruktiver MIsstrauensvotum (d.h. wenn schon ein neuer Kanzler feststeht) kann er vom Parlament abgewählt werden
  • Aufgaben des Bundeskanzlers - Ernennt und Entlässt die Bundesminister- Organisationsgewalt über die Ministerien- kann Vertrauensfrage stellen und damit mglw. das Parlament auflösen- macht wichtige Staatsbesuche
  • Grenzen der Macht des Bundeskanzlers - kann vom Parlament abgewählt werden- muss Rücksicht auf Koalitionspartner nehmen- Druck durch die Öffentlichkeit (will wiedergewählt werden)
  • Rechtliche Grundsätze der Bundesminister Ressortprinzip: Eigenständigkeit bei Entscheidungen im MinisteriumsbereichKollegialprinzip: Gemeinsamkeit bei übergreifenden Problemstellungen z.B. Gesetzesvorlagen                          oder Meinungsverschiedenheiten der Ministerien