9
Puma3 (Fach) / Öffentliche Verwaltung (Lektion)
Öffentliche Verwaltung
Diese Lektion wurde von MaikeW erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Verwaltungsbetrieb Verwaltunsgbetrieb eine einzelne Leistungseinheit der öffentlichen Verwaltung politisch vorgegebene öffentliche Leistungen gewährleistet, selbst erstellt oder durch Dritte erstellen lässt Leistungen an Adressaten - häufig unentgeltlich - abgibt Adressaten haben zum Teil Abnahmeverpflichtung, insbesondere bei hoheitlichen Leistungen relativ einheitlichen und eigenständigen Zielsystem hinreichender organisatorischer Selbstständigkeit entsprechender Ressourcenausstattung (Personal, Räume, Sachmittel) auf Dauer betriebliche Leistungsprozesse werden vollzogen Rechtsform ist unerheblich Verwaltungsbetriebe Beispiele: einzelnes Ministerium (ohne nachgeordnete Einrichtungen) einzelne nachgeordnete Bundes- oder Landesbehörde kleinere Gemeindeverwaltung Amt einer Großstadtverwaltung nachgeordnete kommunale Einrichtung (soweit nicht öffentlicher Betrieb) Erscheinungsformen von Verwaltungsbetrieben Funktion im Staatssystem: Lenkungs-, Ausführungs- und Hilfsbetriebe Leistungsziel: Betriebe der Ordnungs-, Leistungs- und Planungsverwaltung Art der Ausbringungsgüter (Produkte): Sachleistungs- oder Dienstleistungsbetriebe; Gewährleistungsbetrieb Stellung in Staatsorganisation: Bundes-, Landes-, Gemeinde-Betrieb Art der Finanzierung: Finanzierung aus allgemeinen Deckungsmittel (= Haushaltsmittel) oder aus Leistungsentgelten
- Öffentlicher Betrieb Zwischenposition zwischen Privatunternehmung udn Verwaltungsbetrieb Gemeinsamkeiten mit Verwaltungsbetrieb öffentliches Eigentum Gemeinwohlbezug Erbringung öffentlicher Leistungen Unterschiede zu Verwaltungsbetrieb größere (Absatz-) Marktnähe größere rechtliche, politische, organisatorische und finanzwirtschaftliche Selbstständigkeit Merkmale öffentlicher Betriebe öffentliche Trägerschaft: ---Betrieb ganz oder zum Teil in öffentlichem Eigentum oder maßgeblichem öffentlichen Einfluss Gemeinwirtschaftlichkeit: ---Betrieb leistet zunächst und unmittelbar Dienstfür die Gesellschaft bzw. Gemeinschaft, nicht primär zum Erwerb seiner Eigentümer bestimmt Ziele von öffentlichen Betrieben: --- Leistungsziele => dominantes Ziel --- Effizienzziele => nachrangiges Ziel ------ Erzielung eoner "angemessenen" Gewinns ------ Anstreben eines Mindestgewinns (z.B. zur Eigenkapitalverzinsung) ------ Anstreben von Kostendeckung ------ Verlusthinnahme
- Nonprofit-Organisationen Dritter Sektor gesellschaftlicher Teilbereich zwischen Staat und Markt = "Zwischenzone" "Maktferne" + "geringe Amtlichkeit" Verlagerungen von den klassischen Sektoren in den 3. Sektor (Pflege, Vereinsleben, Selbsthilfegruppen usw.) Verwandte Begriffe: Nonprofit-Sektor, gemeinnütziger Sektor, Voluntary Sector, Zivilgesellschaft Merkmale einer Nonprofit-Organisation privates Eigentum relativ autonomes Handeln informelle mitgliedschaftliche Strukturen Ehrenamtlichkeit, Laientätigkeit und Voluntarismus ("Freiwilligkeit") bei Mitgliedern direkte, wechselseitige Austauschbeziehungen zwischen Abnehmern bzw. Mitgliedern Nicht Gewinnerzielung im Vordergrund, sondern Erreichen von Leistungszielen Gemeinwohl- oder Gruppenwohlverpflichtung Steuerliche Vorteile ("Gemeinnützigkeit") hohe Solidaritätswerthaltungbei Mitgliedern
- Public Sector - Besonderheiten des Verwaltungshandelns Interne Situation hohe Komplexität der Zielstrukturen abweichende und unscharfe Effizienzkriterien mit entsprechenden Messproblemen geringe Zielbildungsautonomie andersgeartete Legitimation und Rationalität der politischen Leitung mit Übergangsproblemen zwischen Politik und Verwaltung starke Bindung an Rechtsnormen (Rechtsstaatlichkeit) starre Organisations-, Entscheidungs- und Personalstrukturen Leistungsverpflichtung gegenüber Bügern
- Public Sector - Besonderheiten des Verwaltungshandelns Externe Situation Legolitätssicherung (staatlicher Durchgriff aus einzelne Verwaltung) stärkere Umweltverflechtung mit der Gesellschaft, insbesondere Einbindung in das politisch-administrative System (incl. Verflechtung mit anderen Verwaltungen) starke politische Einflussnahme auf die Verwaltung und öffentliche Kontrolle der Verwaltung geringe Marktbezogenheit mit der Konsequenz fehlenden Konkurrenzdruckes und mangelnden Bestandsrisiko
- Public Sector - Grundsätze des Verwaltungshandelns Rechtsstaatlche Bindung Verwaltungshandeln ist streng an formale Regelungen gebunden Die Bindung an das Gesetz ist eines der klassischen Merkmale des Rechtsstaates Ziel: Rechtssicherheit und Gleichbehandlung Gesetzmäßigkeit Nach Art 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt "an Gesetz und Recht gebunden" Vorrang des Gesetzes => Die Verwaltung darf keine Maßnahmen treffen, die gegen bestehende ReVerhächtsvorschriften verstoßen Vorbehalt des Gesetzes => Die Verwaltung kann nur dann tätig werden, wenn sie dazu durch ein Gesetz ermächtigt ist Pflichtgemäßes Ermessen Bei nicht eindeutigen Rechtslagen: Ermessensspielraum der Verwaltung Keine Willkür oder Beliebigkeit, sondern handeln und entscheiden nach pflichgemäßen Ermessen Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder Übermaßverbot => in die Rechte eines Bürgers darf nur so weit eingegriffen werden, als es erforderlich ist, und der Zweck und die Mittel in einem vernünftigen zueinander stehen
- Aufgabentypen staatlichen Handels Nicht-Öffentliche Aufgabe (kein expliziter Gemeinwohl-Bezug) Private Kernaufgaben Staatliche Ergänzungsaufgaben (Vollzug durch Staat oder Private Staatlicher Vollzug Privater Vollzug Öffentliche Aufgabe Staatlich Kernaufgabe (Gewährleistung & Vollzug beim Staat) Staatliche Gewährleistungsaufgabe (Gewährleistung durch Staat & Vollzug durch Staat oder Private) Staatlicher Bezug Privater Vollzug
- Merkmale bürokratischer Organisationen Positives Recht: bewusst als Mittel zur Gestaltung gesetztes und formales RechtProfessionelle Verwaltung, die diese Normen wirksam und berechnbar durchsetzt durch ein personales Konzept ------- hauptberufliche Mitarbeit ------- die ihren Lebensunterhalt durch ihr Arbeitseinkommen bestreiten können und deshalb nicht auf andere Einnahmen angewiesen sind, es sich also leisten können, nur ihren "Dienstherren" zu dienen ------- professionelle Ausbildung der Mitarbeiter ------- einen geregelten beruflichen Werdegang in Laufbahnen als Anreizsystem ein organisatorisches Konzept ------- Leistungsfähigkeit und Berechnbarkeit durch Arbeitsteilung ------- Amtshierarchie ------- Dienst- und Fachaufsicht ------- Aktenmäßigkeit Aufbauorganisation : Spezialisierung und Hierarchie - Horizontale Differenzierung -- nach Objekt -- nach Verrichtung - Vertikale Differenzierung -- klassische Einlinienorganisation =>Autoritätshierarchie mit fester und eindeutiger Struktur für Kommunikation, Weisung und Kontrolle (Dienstweg) Leitungsspanne und Leitungstiefe Ablauforganisation: Regelgebundenheit und Aktenmäßigkeit - System genau definierter Verfahrensweise zur Erfüllung von Aufgaben (=>Geschäftsordnung)- Handeln und entscheiden aufgrund schriftlich fixierter (und damit transparenter und überprüfbarer) Regeln- Schriftliche Dokumentation der Aktivitäten (Aktenmäßigkeit) Ziel: Zusammen Hierarchie und Spezialisierung sollen Fachlichkeit, Berechenbarkeit und Unpersönlichkeit sichergestellt werden (Behandlung "ohne Ansehen der Person)
- Koordination in bürokratischen Organisationen - Hohe Anforderungen an ein differenzierte und spezialisierte Organisationen- Spezialisierte Einheit der Verwaltung verfolgen konfliktäre Ziele- Klassische Koordinationsmachanismen- Federführung (Verhinderung von Doppelzuständigkeiten)- Mitzeichnung (inner-organisatorisch)- Beteiligung Träger öffentlicher Belange (inter-organisatorisch)-Besprechung- Anhörung (Erweiterung des Kreises der Interessensvertreter über "formal" Mitzeichnungsberechtigte hinaus)
Anzeige