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BWL II (Fach) / P&O (Lektion)
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- Unternehmen Unternehmer+abhängig Beschäftiigte+Produktionsmittel+Arbeitskraft
- Systemimmanenter Widerspruch Widersprüchlicher Interessen 1. Unternehmer will maximalen Gewinn erziehlen. 2. Abhängig Beschäftigter will maximalen Lohn bei besten Arbeitsbedingungen K O N F L I K T
- Investitionsmonopol Art. 12, 14 GG Kapital hat das Sagen trotz Interdependenz obwohl NUR Arbeit wert schafft sind Maschienen wichtiger als der Mensch
- WERTSCHÖPFUNGSRECHNUNG Umsatzerlöse Rohertrag +/- Bestandserlöse - Abschreibungen + aktivierte Eigenleistung - Vorleistungen = Gesamtleistung = Wertschöpfung + sonstige betriebliche Erträge - Löhner/Gehälter = Produktionswert = Mehrwert - Materialaufwand - Zinsen = Rohertrag - Miete/Pacht = Gewinn
- Zusammensetzung der Wertschöpfung Löhne/Gehälter+Zinsen+Miete/Pacht+Gewinn
- Quoten LQ = Löhne/Gehälter Wertschöpfung MWQ = Mehrwert Wertschöpfung GQ = Gewinn Wertschöpung ZQ = Zins Wertschöpfung M/PQ = Miete/Pacht Wertschöpfung
- Kennzahlen Werschöpfungsquote = Wertschöpfung Gesamtleistung Arbeitsproduktivitität je Beschäftigtem = Wertschöpfung Anzahl der Beschäftigten Arbeitsproduktivitität je Arbeitsstunde = Wertschöpfung Arbeitsvolumen Personalintensität = Personalaufwand Gesamtleistung
- Herausbildung der Kapitalismus Ursprüngliche Akkumulation Aneignung des Überschussproduktes fremder Arbeitskraft durch Gewaltanwendung Feudalismus Leibeigenschaft, Zinswirtschaft mit Grundherrschaft Merkantilismus Lohn soll dem Existenzminimum entsprechen Französische Revolution Geburtsstunde des Kapitalismus Arbeiter wurde rechtlich befreit Ökonomischer Zwang zum Verkauf der Arbeitskraft
- Arbeitswerttheorie Bewertungsmaßstab von Gütern ist aufgewendete Zeit Lohnabzugstheorie Gewinn, Zins, Miete/Pacht als Abzug von Lohn → Verletzung vom Äquivalententauschprinzips
- Mehrwerttheorie Gewinn als Mehrwert : Überschussprodukt über notwendige Arbeitszeit Absolute Mehrwertproduktion Relative Mehrwertproduktion → Keine Verletzung des Äquivalententauschprinzip
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- Arbeitskraft als Ware Tauschwert Unterbehemer ist am geringem Tauschwert interessiert Abhängig Beschäftigter ist an einem hohen Tauschwert interessiert Gebrauchswert Unternehmer ist an einem hohen Gebrauchswert interessiert →WERT ENTSTEHT IN DER PRODUKTION, MUSS ABER NOCH REALISIERT WERDEN
- Voraussetzungen zur Nachfrage nach Arbeit Nachhaltiges Vorhandensein von Arbeit Beschäftigter muss Mehrwert erbringen → nur dann fragt der Unternehmer nach Arbeit nach → wenn nicht Entlassung -.-
- Transformationsproblem von Arbeit Arbeitskraft ist kein Kaufvertrag Beschäftiger bleibt Eigentümer seiner verkauften Ware Mensch als soziales Wesen Arbeitsvertrag stellt nur den Rahmen dar MOTIVATION NOTWENDIG →Verursacht Transaktionskosten
- Drittelbeteiligungsgesetz Drittelbeteiligungsgesetz Mehr als 500 Beschäftige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Versicherungsverein a.G 1/3 Arbeitnehmervertreter
- 76er Mitbestimmungsgesetz Mitbestimmungsgesetzt Mehr als 2000 Beschäftigte Kapitalgesellschaften und Genossenschaften 1/2 Arbeitnehmervertreter, Vorsitzende der Kapitalseite hat Doppeltesstimmrecht bei Patt SprAG ein leitender Angestellter auf Arbeitnehmer Bank
- Montanmitbestimmungsgesetz Montanmitbestimmungsgesetz mehr als 1000 Beschäftigte AG und GmbH, Unternehmen der Montanbranche 1/2 Abeitnehmervertreter, Patt wird durch neutralen Mann aufgelöst → §111 AktG
- Betriebliche Mitbestimmung Gremien BetrVG §1 Betriebsrat ab 5 Beschäftigte § 42 Betriebsversammlung § 47 Gesamtbetriebsrat §54 Konzernbetriebsrat §60 Jugend- und Auszublidendenvertretung §106 Wirtschaftsausschuss ab 100 Beschäftigten
- Wichtige BetrVG § 76 Einigungsstelle § 77 Betriebsvereinbarung § 80 III Hinzuziehen von Sachverständigen § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten § 92 Mitbestimmung bei Personalplanung §§ 99, 102 Mitbestimmung bei Personellem Einzelmaß §§ 111,112 Betriebsänderug, Interessenausgleich
- § 76 Einigungsstelle BetrVG Zusammensetzung - Unparteiischer Vorsitzender - Gleiche Anzahl Besitzer vom Unternehmen und BR Tätigwerden - Wenn Spruch Einigung zwischen BR und Unternehmer ersetzt auf Antrag einer Seite → Erzwingbare Mitbestimmung - ansonsten auf Antrag beider Seiten Beschlussfassung - Nach Stimmenmehrheit - Vorsitzender enthält sich - Bei Patt stimmt der Voirsitzende in der nächsten Abstimmung mit ab
- § 111 Betriebsänderung, § 112 Interessenausgleich, § 112 Sozialplan § 111 Betreibsänderung Rechtzeitige und umfassende Information und Beratung z.B Stilllegung, Verlegung der Betriebs, Änderung der Betreibsorganisation § 112 Interessenausgleich Regelung ob, wann und ich welcher Weise Betriebsänderung erfolgt Keine Erzwingbarkeit, nur Nachteilsausgleich bei abweichendem oder fehlendem Verhandeln § 112 Sozialplan Regelungen über Ausgleich/ Minderung von wirtschaftlichen Nachteilen Betriebsvereinbarung Erzwingbar, sofern nicht Personalabbau
- Tarifverträge Deutscher Gewerkschaftsbund, Gründung 1949 Vorsitzender Hans Böckler Erstes Grundsatzprogramm -paritätische Mitbestimmung, soziale Gerechtigkeit ect. -wenig konnte davon durchgesetzt werden Konzentration auf Interessenvetretung im Kapitalismus -Teilhabe der Beschäftigten am wirtschaftlichen Wachstum Dachorganisation von 8 Einzelgewerkschaften Konfliktpartnerschaft Tarifvertrag als Mittel des Kompromisses Verehandlung nur bei gleichen Machtverhältnissen -strukturelle Überlegenheit der Unternehmer Tarifvertrag als öffentliches Gut -Nichtausschlussprinzip -Nichtrivalität im Konsum → Gefangenendilemma
- Tarifverträge 2 Schriftlicher Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder einzelnem Arbeitgeber Vorrang vor einzelbetrieblichen Regelungen, § 77 III BetrVG Gelten unmittelbar und zwingend bei Tarifgebundenheit, § 4 I TVG - gelten Schuldrechtlich bei einzelvertraglicher Inbezugnahme Vorgabe von Mindestbedingungen § 4 III TVG Öffnungsklauseln Möglich, § 4 III TVG
- Ablauf von Tariverhandlungen Diskussion, Warnstreiks Schlichtung Urabstimmung Arbeitskampf : Streik vs. Aussperrung Vermittlung Einigung
- Tarifverträge Koalitionsfreiheit / Tarifautonomie Art. 9 III GG Zwei Umverteilungskomponenten - Arbeitszeit - Entgelt
- Ergebnis von Tarifverhandlungen Verteilungsneutralerspielraum = Inflationsrate + Produktivitätssteigerung Produktivitätsoorientierte Lohnpolitik Expnsive Lohnpolitik Wettbewerbsorientierte Lohnpolitik
- Arten von Tarifverträgen Lohn- und Gehaltstarifverträge Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge Manteltarifverträge Spezielle Tarifverträge
- Personalplanung Personalbedarfsplanung Personalbeschaffungsplanung Personaleinsatzplanung Personalentwicklungsplanung Personalabbauplanung Personalkostenplanung
- Personalbedarfsplanung Bruttopersonalbedarf = Jahhresfertigungszeit Bruttoarbeitszeit - Absentismuszeit Nettopersonalbedarf = Bruttopersonalbedarf - IST- Bestand = Über-/ Unterdeckung + Abgänge - Zugänge
- Personalbedarfsplanung Absentismus Absentismus Urlaub Krankheit Weiterbildung Sonstige Fehlzeiten (Schwangerschaft, Mutterschaft, Freistelllungen...)
- Entgelt Überblick Lohn/Gehalt + Geldwerte Vorteile (Sachbezüge) + Grafikationen/ Prämien/ Zuschläge = Direktes Leistungsbezogenes Arbeitsentgelt + Lohnnebenkosten = Personalaufwand des Unternehmens
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- Lohnnebenkosten Arten von Lohnnebenkosten Sozialversicherungsbeiträge Freiwillige betriebliche Sozialleistungen Kosten für Ausfallzeiten Unechtequote = Lohnnebenkosten Entgelt für geleistete AZ Echtequto = Lohnnebenkosten Entgelt für geleistete AZ+Lohnnebenkosten
- Neoklassischer Arbeitsmarkt Invisible Hand Annahme : Vollkommene Konkurrenz Flexibilität des Lohns Mindestlohnarbeitslosigkeit Grenzproduktivitätstheorie Niedriglohnsektor
- Keynesianischer Arbeitsmarkt Teilarbeitsmärkte Derivativer Arbeitsmarkt Kreislaufeffekte - Doppelfunktion - Marginal Konsumfunktion Einzelwirtschaftliche Rationalitätsfalle Anomale Angebotsfunktion
- Eckdaten des Arbeitsmarktes Wohnbevölkerung 82 Mio. Erwerbspersonen 43 Mio. - Abhängigbeschäftigte 39 Mio. - Sozialversicherungapflichtig Beschäftigt 32 Mio. - Selbstständige 4 Mio. Arbeitslose 2,4 Mio. ALQ 5,3 % Unterbeschäftigung 3,4 Mio.
- Kündigung Schärfste Waffe des Unternehmens §§ 622 ff. BGB §§ 102, 111 ff. BetrVG - Abfindung KSchG - Verhaltens-, Personen-, Betriebsbedingt § 1 - Sozialauswahl - Massenentlassung § 17
- Besonderheiten des Faktor Arbeit Heterogentät Fehlende Mobilität Frembestimmung durch Arbeitsvertrag Ware auch nach dem Verkauf beim Verkäufer Motivation notwendig Machtungleichgewicht Doppelcharakter Anomale Angebotsfunktion Mitbestimmung Schutzbestimmung Unterschiedliche Bezahlung
- Organisation Aufbauorganisation Linienorganisation Matrixorganisation Statische Stellenbeschreibung Ablauforganisation Dynamische Stellenbeschreibung Input -Output- Verknüpfungen
- Profit Center Unternehmensbereich, für den eine sperate Ergebnisrechnung erstellt wird Implementierung einer Marktstruktur Nutzen: -Flexibilität - Kostentransparenz -Effizienzsteigerung