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Das politische System der BRD (Fach) / 10. Sitzung (Lektion)
- Nennen Sie drei Gemeinschaftssteuern. Nach welchem Schlüssel werden die drei Steuern auf Bund, Länder und Kommunen verteilt? Nach welchem Schlüssel wird der Länderanteil zwischen den Ländern verteilt? Einkommenssteuer (42,5% Bund, 42,5% Länder, 15% Kommunen) Kapitalertragssteuer: (44% Bund, 44% Länder, 12% Kommunen) ____Anteil eines Landes bemisst sich nach örtlichem Aufkommen Körperschaftssteuer (50% Bund, 50% Länder) ____Anteil der Länder bemisst sich nach örtlichem Aufkommen Umsatzsteuer (53,2% Bund, 46,6% Länder, 2,2% Kommunen) ____Anteil der Länder bemisst sich nach Einwohnerzahl
- Nenne Sie je zwei Beispiele für Bundes- und Landessteuern Bundessteuern: Zölle Straßengüter/KFZ Kapitalverkehr/Versicherungen/Wechsel Einmalige Vermögensabgaben/Lastenausgleich Ergänzungsabgaben zu EkSR./KSt. EU-Steuern Landessteuern: Vermögen Erbschaft Verkehr (Rest) Bier Spielbanken
- Aus welchen drei Finanzquellen wird über die Verteilung der Gemeinschaftssteuern hinaus finanzschwachen Ländern geholfen? Sekundärer vertikaler Finanzausgleich (Länderfinanzausgleich) Sekundärer horizontaler Finanzausgleich (Bundesergänzungszuweisungen) Sonderbedarfs-Bundesergänzungs-Zuweisungen
- Welche Aussagen über das Grundgesetz treffen zu? 1.Das Grundgesetz weist eine im internationalen Vergleich hohe Änderungsrate auf 2.Das Bundesverfassungsgericht kann nicht über die Verfassungskonformität von Verfas-sungsänderungen entscheiden 3.Die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 III GG unterbindet Änderungen der Artikel 2 und 19 4.Das Grundgesetz wird durch 2/3-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat geändert 1. richtig 2. falsch, kann es 3. falsch, Artikel 1 und 20 4. richtig
- Füllen Sie die Lücken mit den entsprechenden Begrifflichkeiten. Die drei Gemeinschaftssteuern sind: "xxx","xxx" und "xxx" . Die Schuldenbremse ist Teil des "xxx" Einkommenssteuer (42,5% Bund, 42,5% Länder, 15% Kommunen) Körperschaftssteuer (50% Bund, 50% Länder) Umsatzsteuer (53,2% Bund, 46,6% Länder, 2,2% Kommunen) Schuldenbremse: Teil des Verfassungstextes
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