6
Das politische System der BRD (Fach) / 9. Sitzung (Lektion)
- Entscheiden Sie, um welche Art von Interessengruppensystem es sich in folgendem Satz handelt. In "xxxxxxx" Interessengruppensystemen konkurrieren Verbände um die Aufmerksamkeit der Parlamentarier - pluralistischen
- In der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ist geregelt, dass... 1....es üblicherweise im Ermessen der Ministerien liegt, welche Verbände im Gesetzgebungsprozess angehört werden. 2....Verbände auch in der Gesetzesfolgenabschätzung gehört werden. 3....betroffene Verbände immer ein Anhörungsrecht haben. 1. richtig 2. richtig 3. falsch
- Welche der folgenden Aussagen zu den Inhalten der GGO der Bundesministerien sind richtig? Verbände, Interessengruppen etc. sollen im Gesetzgebungsprozess angehört werden _____Der Umfang der Beteiligung + die Auswahl der Verbände liegt im Ermessen der Ministerien Die Ergebnisse einer Verbandsbeteiligung – besonders die Anregungen, denen nicht entsprochen werden sollen, werden in schriftlichen Kabinettvorlagen erwähnt Interessenverbände etc. werden auch in der Gesetzesfolgenabschätzung gehört
- Bitte erläutern Sie kurz die folgenden gängigen Abkürzungen für Interessenverbände (DGB etc.) Arbeitgeber: BDA – Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag Arbeitnehmer / Gewerkschaften: DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund DBB – Beamtenbund und Tarifunion CGB – Christlicher Gewerkschaftsbund sonstiges: BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland DB – Deutscher Bauernverband
- Definieren Sie kurz Pluralismus/Korporatismus Pluralismus Innerhalb einer Gesellschaft / eines Staates vorhanden Vielfalt gleichberechtigt nebeneinander bestehender und miteinander um Einfluss, Macht konkurrierender Gruppen, Organisationen und Institutionen Keine staatliche Intervention Korporatismus System der Interessenvermittlung zwischen Staat und Interessengruppen Begrenzte Zahl an Verbänden und Zwangsmitgliedschaft Interessenvermittlung ist durch Aushandlungsprozess geprägt Staat delegiert Aufgaben an einzelne Interessengruppen Entscheidungsprozesse sind außerparlamentarisch institutionalisiert
- Welche der nachstehenden Aussagen zu den Regelungen des Grundgesetzes hinsichtlich Änderungsverboten, Änderungsraten und richterliche Kontrolle von Änderungen sind richtig? Verfassungsänderung: 2/3 Mehrheit in Bundestag UND Bundesrat (Art. 79 II GG) Änderungsverbot: Ewigkeitsklausel (Art. 79 III GG) Gliederung von Bund und Ländern und Mitwirkung der Länder an Gesetzgebung, sowie Art. 1-20 sind vom Sinne her unveränderlich Richterliche Kontrolle: Verfassungsgericht kann verfassungswidrige Gesetzesentwürfe kippen Konkrete und abstrakte Kontrolle, Verfassungsbeschwerde etc.
Anzeige