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Gesundheits- und Krankenpflegerin (Fach) / Arbeitsschutz (Lektion)

Grimm..

Diese Lektion wurde von LizJonana erstellt.

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  • Die fünf Zweige der Sozialversicherung Gesetzliche Krankenversicherung (1883) – gesetzliche Krankenkassen Gesetzliche Unfallversicherung (1885) – Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Gesetzliche Rentenversicherung (1889) – Deutsche Rentenversicherung Bund Arbeitslosenversicherung (1927) – Bundesagentur für Arbeit Soziale Pflegeversicherung (1995) – gesetzliche Pflegekassen
  • Gesetzliche Unfallversicherung Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Verletztengeld Erwerbsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrente Organisation gegen schlechte Arbeitsbedingungen
  • Arbeitsunfall Definition Arbeitsunfall ist ein Unfall den ein Versicherter bei einer versicherten Tätigkeit erleidet. versicherte Tätigkeit: Betriebstätigkeit einschließlich Dienstwegen und Dienstfahrten
  • Definition Arbeitsunfall Versicherte Tätigkeiten (Wegeunfälle): Auf unmittelbarem Wege: nach oder von dem Ort der Tätigkeit; zur oder von der Unterkunft Auf einer Wegeabweichung: Nutzung einer Fahrgemeinschaft; Unterbringung von Kindern wegen beruflicher Tätigkeit der Eltern
  • Aufgaben des Unfallversicherungsträgers Prävention: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Rehabilitation: medizinische Versorgung und berufliche sowie soziale Wiedereingliederung Entschädigung: (Unfall-)Renten und Verletztengeld Zahlung erfolgt bei: Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten,
  • Berufsgenossenschaften Soziale Frage, Bismarck: gegen Sozialdemokraten Zusammenschluss aus Vereinen gegen die schlechten Arbeitsbedingungen Zuständig für uns: BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrt
  • Berufskrankheiten Versicherungsträger: Berufskrankheiten sind laut Gesetz Krankheiten, die die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz begründeten Tätigkeit erleidet. Schädigungen der Gesundheit im Zusammenhang mit der versicherten beruflichen Tätigkeit stehen Sind in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) verankert Krankenhaus: Hauterkrankungen, Infektionskrankheiten, bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule
  • Hauptunfallquellen und gefährdete Bereiche Strahlenbelastung Chemikalien Nässeberuf Mittelschwere körperliche Arbeit (Gelenke, Bandscheiben) Keimübertragungen Stürze | Quetschungen | Gewalt von Patienten Emotionale Belastung (Schmerzen, Schichtdienst, Konflikte, Tod und Leiden, legale Drogen) Bewältigung: Austausch und Ausgleich
  • Strahlenschutz 43% der Strahlung medizinisch Deterministische Strahlung: nach Schwellenwert starke Schäden → müssen verhindert werden Stochastische Strahlung: kleine Schäden → vermieden werden Dauerhafte Mitarbeiter: Dosimeter, um Strahlenbelastung zu kontrollieren 3 Bereiche: Einzelpersonen, Überwachungsbereich, Kontrollieren, Sperrbereich (kein Zutritt)
  • Unfallverhütungsvorschriften Sind für alle bindend Arbeitgeber ist dazu verpflichtet Maßnahmen zum Schutz bereit zu stellen
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  • Institutionen die bewachen Krankenhaushygieniker Betriebsarzt Medizintechniker Strahlenschutzbeauftragter Schutzbeauftragte Abfallbeauftragter
  • Betriebliche Gesundheitsförderung Seminare Sport Chor Kantine Kindertagesstätte Firmenticket Feiern Apothekenrabatt ≠ klassischer Arbeitsschutz