Vertragsrecht (Fach) / Unmöglichkeit (Lektion)
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- Voraussetzungen Unmöglichkeit Unmöglichkeit i.S.d. §275 I liegt vor, wenn 1. der Schuldner noch nicht geleistet hat und 2. entweder er (Subj. Unmöglichkeit) oder niemand ( obj. Unmöglichkeit) die Leistung erbringen kann
