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Internationale Rechnungslegung (Fach) / Sachanlagevermögen (Lektion)
Infos zu Sachanlagevermögen
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- Definition Sachanlagen materielle VW, die vom Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern oder Dl, zu Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke gehalten werden und die erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden (IAS 16.6)
- Aktivierung, wenn Bilanzierungsfähigkeit gegeben, d.h. wenn o Sachanlage Definition eines Vermögenswertes erfüllt, o Wahrscheinlich ist, dass Unternehmen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus Sachanlage zufließen wird & o AHK verlässlich ermittelt werden können (IAS 16.7)
- Entsorgungs-, Reaktivierungs- und ähnliche Verpflichtungen o Geschätzten Kosten für Abbruch und Abräumen von Vermögenswerten & Wiederherstellung des Standortes, an dem er sich befindet, sind in die Anschaffungskosten einzubeziehen, wenn Unternehmen rechtl. oder faktische Verpflichtung ggü. Außenstehenden, die aus vergangenen Ereignis resultiert Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden o Künftigen Angaben sind mit ihrem Barwert in Anschaffungskosten anzusetzen o Gleichzeitig ergebnisneutrale Bildung einer Rückstellung gemäß IAS 37 für die künftige Verpflichtung und Aufzinsung in den Folgejahren
- Nachträgliche Anschaffungskosten (IAS 16.10) o Kosten, nach dem eig. Anschaffungsprozess anfallen, um VW zu erweitern, teilweise zu ersetzen oder in Betrieb zu halten o Beiden Ansatzkriterien gegeben sein o Kosten für größere, planmäßige Generalüberholungen zum Zeitpunkt des Anfalls der Kosten im Buchwert des Vermögenswertes erfasst o Laufende Wartungskosten hingegen bei Anfall ergebniswirksam in GuV erfasst
- FK-Kosten (borrowing costs) (IAS 23) Zinsen & weitere im Zsmhang mit Aufnahme von FK angefallene Kosten eines Unternehmens
- Aktivierung FK-Kosten, wenn o FK-Kosten AHK eines qualifizierten Vermögenswertes (qualifying asset) direkt zurechenbar o Wahrscheinlich, dass Unternehmen hieraus künftiger wirtsch. Nutzen zufließt o Kosten verlässlich ermittelt werden können (IAS 23.9)
- Bsp. für Bestandteile der AK (IAS 16.16+17) o Kaufpreis abzgl. Rabatte, Boni, Skonti o Nicht erstattungsfähige USt. o Einfuhrzölle o Personalaufw., direkt im Zsh. mit Erwerb des Vermögenswertes stehen o Kosten der Standortvorbereitung o Transportkosten &-versicherung o Installations-, Einbau- und Montagekosten o Kosten für Testläufe, ob Vermögenswert ordentlich funktioniert o Honorare z.B. für Architekten und Ingenieure o Künftig erwartete Kosten für Abbruch und Beseitigung des Vermögenswertes und Wiederherstellung des Standortes, soweit diese nach IAS 37 als Rückstellung zu passivieren sind
- Bsp. für Kosten, die nicht zu AK gehören (IAS 16.19) o Kosten für Eröffnung einer neuen Betriebsstätte o Kosten für Einführung eines neuen Produkts oder einer neuen DL o Kosten für GF in einem neuen Standort oder mit neuen Kundengruppe o Verwaltungs- und andere allg. Gemeinkosten
- Folgebewertung (IAS 16.29-66) Explizites Unternehmenswahlrecht zwischen (IAS 16.29) o Anschaffungskostenmodell (cost model) (IAS 16.30) § Ansatz der AHK abzgl. Der kumulierten planmäßigen Abschreibungen Ggf. Korrektur um Abschreibungen bei Wertminderungen nach IAS 36 o Neubewertungsmodell (revaluation model) (IAS 16.31-42) Neubewertung der Sachanlagen zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen Ggf. Korrektur um Abschreibungen bei Wertminderungen nach IAS 36
- Anschaffungskostenmodell (cost model) (IAS 16.30) AHK sind um kumulierten planmäßigen Abschreibungen und um Abschreibungen bei Wertminderungen zu vermindern (IAS 16.30)
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