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Externes Rechnungswesen (Fach) / Bilanzierung und Bilanzpolitik (Lektion)

Mega langweiliges kack Fach, dass man am besten direkt abschaffen sollte!

Diese Lektion wurde von Konstantin11 erstellt.

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  • Rechnungswesen , Aufgabe, Funktionen Rechnungswesen = Teil des betrieblichen Informationssystem Aufgabe: Erfassung, Speicherung und Verarbeitung quantitiver Unternehmensdaten für vergangene oder künftige Abrechnungszeiträume Funktionen: Dokumentationsfunktion Planungsfunktion Kontrollfunktion
  • Teilbereiche des Rechnungswesens Investitionsrechnung Einzahlungen / Auszahlungen  Internes Rechnungswesen  Zukunft so wie Vergangenheit  Finanzrechnung  Einnahmen / Ausgaben  Internes Rechnungswesen  Zukunft sowie Vergangenheit  Kostenrechnung  Leistung / Kosten Internes Rechnungswesen  Zukunft sowie Vergangenheit Finanzbuchführung Ertrag / Aufwand  Externes Rechnungswesen  Vergangenheit
  • Einzahlung / Auszahlung Abnahme/Zunahme Zahlungsmittel  Beispiel:  Nur eine Auszahlung: Verbindlichkeit wird beglichen. Zahlung auf Ziel wird getilgt Nur eine Einzahlung Rechnung auf Ziel wird getilgt  Vorausanzahlung
  • Ausgabe Abnahme des Geldvermögens Beispiel:  Nur eine Ausgabe: Zahlung auf Ziel 
  • Einnnahme Zunahme des Geldvermögens Beispiel: Nur eine Einnahme: Verkauf eines Gutes auf Ziel
  • Aufwand neu hinzugekaufte und bereits im Lager vorhandene Güter verbraucht GuV- Buchung im Soll Aufwand ohne Ausgabe:  Verbrauch von Rohstoffen, aus dem Lager, die in früheren Perioden eingekauft wurden  Betriebsaufwendungen = Kosten Aufwendungen für Löhne, Energie, Materialverbrauch, Aufwendungen für die beschaffung von Fremdkapital, Abschreibungen  Neutrale Aufwendungen ≠ Kosten 1. Betriebsfremde Aufwendungen  Spenden, Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren, Zuschüsse zum Betriebsessen bestimmte Regelmäßigkeit 2. Außerordentliche Aufwendungen  Stillegung oder Umstrukturierung von Betriebsteilen, Schäden wegen Betrugs oder Unterschlagug, Großfeuerschäden  3. Periodenfremde Aufwendungen  Gewerbesteuernachzahlungen, Aufwendungen zur Beseitigung in der Vergangenheit entstandener schäden für die keine Rückstellungen gebildet wurde
  • Ertrag Güterenstehung Jede Eigenkapitalerhöhung, die keine Kapitaleinzahlung darstellt Betriebserträge: Umsatzerlöse Innerbetriebliche Erträge = Leistungen selbst erstellte Maschienen Nebenerlöse, Verkauf von Abfallprodukten Neutrale Erträge ≠ Leistungen 1. Betriebsfremde Erträge  Mieteinnahmen, Zinserträge Wertpapieranlagen 2. Außerordentliche Erträge Verkauf eine Maschiene über Wuchwert 3. Periodenfremde Erträge Steuerrückzahlungen durch das Finanzamt
  • Ertrag und Einnahmen Verkauf von Gütern, die in derselben Periode hergestellt wurden 
  • Einnahmen aber kein Ertrag Anzahlungen erhalten 
  • Erträge aber keine Einnahme Produktion für das Lager 
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  • Kosten Betriebsbedingter Aufwand 1. Grundkosten = Aufwand Betriebsaufwand  Steht ein Aufwand gegenüber Lohnkosten, Kosten für eingesetzes Material, Energiekosten 2. Anderskosten = Aufwand in anderer Höhe kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen 3. Zusatzkosten ≠ Aufwand kalkulatorischer Unternehmerlohn , kalkulatorische Miete
  • Leistung Leistung = Ertrag Umsatzerlöse  nicht betriebsfremd  nicht periodenfremd nicht außerordentlich Leistung ≠ Ertrag innerbetriebliche Leistungen Kalkulatorische Erlöse
  • Inventar § 240 HGB Verzeichnis der einzelnen Vermögensgegenstände, sowie der einzelnen Schulden nach Art Menge und Wert.
  • Einzelbewertung in der Bilanz Bilanzielle Einzelbewertung Grundsatz der Einzelbewertung(§ 252 Abs. 1 Nr. 3)  Ziel: Ermittlung des Schuldendeckungspotenzials für den möglichen Krisenfall der Einzelveräußerung  Objekt: Verkehrsfähige, d.h. einzeln verwertbare Sachen und Rechte Vorteile Marktrelevanz im Krisenfall gute Kontrollierbarkeit Nachteile mangelnde Aussagefähigkeit für florierende Unternehmen
  • Grundsatz der Einzelbewertung Marktorientierte Gesamtbewertung Ziel: Ermittlung eines Marktwertes eines auf Dauer angelegten Unternehmens Objekt: Erwartete, unsichere Zukunftserfolge Vorteile Marktrelevanz bei Unternehmensfortführung Nachteile: unzureichende Kontrollierbarkeit
  • Bilanzarten Zahl der einbezogenen rechtlich selbständigen Unternehmen Einzelabschluss  Konzernabschluss Häufigkeit der Abschlusserstellung Laufende Abschlüsse - Jahresabschluss - Zwischenabschluss Sonderbilanzen  - Gründungsbilanz  - Umwandlungsbilanz (Veränderung der Rechtsform) - Insolvenzbilanz
  • Formalaufbau der Erfolgsrechnung Gewinn = Reinvermögenszuwachs (positive Differenz EK1 - EK2) Verlust = Reinvermögensminderung (negative Differenz  EK1 - EK2)  Überschuldung mit Ausweis von negativem EK (vgl. § 268 III HGB)  Ek wird auf der Aktivseite gebucht, wenn man sich verschuldet
  • Gewinn und Verlustrechnung     Ertrag     (=Wertezuwachs innerhalb der Periode ) ./. Aufwand (= Wertminderung inerhalb der Periode) = Erfolg       (= Reinvermögensänderung der Periode) Staffelform ermöglicht Erfolgsspaltung--> höherer Informationsgehalt
  • Pflichtbestandteile der externen Berichterstattung (Jahresabschlusses) Bilanz und GuV vereinfachter Jahresabschluss  Einzelkaufleute (Ausnahme gem. § 242 IV HGB) und typ. PersG (§ 242 HGB) Bilanz, GuV, und Anhang erweitereter Jahresabschluss KapG und atyp. PersG (GmbH & Co KG); Ausnahme für KleinstG (§§ 264 I u. 264a. HGB) Bilanz,GuV,Angang, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel kapitalmarktorientierter Jahresabschluss  kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften ($$ 264 und 264 d HGB) Lagebericht  zusätzlich zum Jahresabschluss  Ausnahme für kleine und Kleinst-Ges. (§§ 264 I )
  • Ökonomischer Informationswert wichtiger Jahresabschlussgrößen Vermögen Haftungspotenzial Eigenkapital Verlustauffangspotenzial Gewinn Auschüttungsvariante (Ausschüttungspotenzial) Thesaurierungsvariante - Steigerung Haftungspotenzial - Steigerung Verlustauffangpotnzial - Steigerung künftigen Erfolgspotnzial Verlust  Reduktion Haftungspotenzial Reduktion Verlustauffangpotenzial
  • Adressaten und ihre Interessen Adressaten Unternemensleitung Eigentümer Gläubiger Arbeitnehmer Fiskus Interessierte Öffentlichkeit Interessen Information Zahlungsbemessung
  • Ziele der handesrechtlichen Rechnungslegung Dokumentation Rechenschaft gegenüber EK-Geber  Information Kapitalerhaltung  Gläubigerschutz = Gewinne konservativ halten, Dividenden gering, Gläubiger in Schutz nehmen und Auszahlen können  bei KapG: Zahlungsbemessung wie hoch sollen die Dividenden ausfallen?  Steuerbesmessung
  • Gläubigerschutz Schutz der Gläubiger, Auszahlung muss noch erfolgen können Vorübergehende Gewinne von Anteilen, werden nicht gebucht Aktienkurse schwanken stark  Zahlungsbemessung wird durch Gläubigerschutz gebremst  Bei Verlusten, wird dieser natürlich gebucht. -> Gläübigerschutz
  • Einfluss subjektiver Erwartungen auf Bilanzierung und Erfolgsausweis unproblematische Ermittlung des Totalerfolgs eines Unternehmens ex psot (keine Schätzungsprobleme Jahresabschluss zeigen Teilperioden  Unsicherheitsproblem behindert eindeutige Wertermittlung wertskala alternativer Vermögenswertanzätze  optimistische Bilanzieung führt zu einer Aufblähung des EK-Ausweises durch Vermögensüber oder Schuldenunterbewertung pessimistische Bilanzieung -> Verkürzung des EK-Ausweises durch Vermögensunter- Schuldenüberbewertung
  • Stille Rücklagen / Stille Reserven = Differenz zwischen dem tatsächlichen Reinvermögen und dem niedrigeren Reinvermögensausweis in der Bilanz durch pessimistische Bewertung von  Vermögen -> Unterbewertung Schulden -> Überbewertung Kürzung des ausgewiesenen Periodenerfolges
  • Bilanzierungsprinzipien zum Schutz der Adressaten Bildung stiller Reserven von Gläubigern begrüßt  von Kleinaktionären abgelehnt  von der finanzverwaltung abgelehnt Bilanzrechtlicher Zielkonflikt  aus Gründen des Gläubigerschutzes notwendig (-> Vorsichtsprinzip) = dominierendees Bilanzierungsprinzip im deutschen Bilanzrecht aus Gründes des Gesellschafterschutzes abzulehnen "true and fair view" zum Schutz der Finanzverwaltung abzulehenen -> periodengerechte Gewinnermittlung
  • handelsrechtliche Vorschriften Basis HGB, insb. drittes Buch  Aufnahme internationaler Rechnungslegeungsnormen durch das Bilanzreformgesetz im Jahr 2004  Pflicht zur Erstellung eines HGB-Abschlusses 
  • Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Überblick allgemein anerkannte Regeln über die Führung der Handelsbücher (Dokumentation) sowie der Erstellung des Jahresabschlusses (Rechenschaft) gelten für alle Kaufleute zwingende Anwendung  ergänzen die gesetzlichen Vorschriften insb. bei (unbestimmter Rechtsbegriff) = gesetzlich nicht geregelt
  • Dokumentationsgrundsätze Grundsatz des systematischen Aufbaus der Buchführung  ->Kontenplan Grundsatz der volltändigen und verständlichen Aufzeichnung  Beleggrundsatz  --> Bücher 10 Jahre, Belege 6 Jahre aufbewahren
  • Rahmengrundsatz Vergleichbarkeit (formelle und materielle Stetigkeit gem. § 252 I Nr. 6; Erläuterung von Unstetigkeiten gem. § 284 II Nr. 3) formelle = Schlussbilanz = Anfangsbilanz 00 materielle= VG werden immer gleich behandelt  Klarheit = Sachkündige 3. kann sich ein Überblick über die wirtschaftl. Lage verschaffen Vollständigkeit  Stichtagsprinzip = Nur die Schulden und VG werden bilanziert, die am Stichtag existieren  Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit  Bilanzierungsregeln wirtschaftlich betrachten  Nur Ausweisen wenn es wesentlich für den Leser relevant ist 
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  • Systemgrundsätze Grundsatz der Unternehmensfortführung Was kann für jeden Vermögensgegenstand an Cash generiert werden Grundsatz der Pagatorik Vermögensgegenstände oder Schulden können nur gebucht werden, wenn sie durch erwartete oder erfolgte Zahlungen eingehen  z.B.  Rückstellungen = erfüllt die Pagatorik  Abschreibungen = erfüllt die Pagatorik  Forderung wertberichtigen = erfüllt die Pagatorik, Wertveränderung wird erfasst  Kalkulatorische Kosten = erfüllt die Pagatorik nicht!  Kalkulatorische Zinsen (Zinsen die aus EK an die EK- Geber gezahlt werden(Dividenden) Kalkulatorische Abschreibung = erfüllt die Pagatorik ebenfalls nicht -> Was wäre zu bezahlen wenn wir den gleichen VG wiederbeschaffen würden  Grundsatz der Einzelbewertung Jeder Einzelne VG und Schulden soll bewertet werden  
  • Definitionsgrundsätze =was wir als Gewinn aufweisen dürfen Realisationsprinzip Erträge die ein Unternehmen ausweisen kann --> Wann gelten diese als Realisiert? Zeitpunkt -> Wenn die Chancen und Risiken an den Erträgen auf die Abnehmer übergegangen sind!  Beispiel: B2C: Erhalt des Amazon Paketes  B2B: Inco-Terms: Regeln den Gefahrenübergang, wann der Chancen-Risiken Übergang stattgefunden hat (Bei Verladung auf das Schiff) Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach. Zuordnung von Aufwendungen zu den richtigen Erträgen, um Periodengereichtigkeit zu erziehlen. (Finalprinzip) Grundsatz der Abgrenzung der Zeit nach  Periodisierung zeitraumbezogener Einnahmen und Ausgaben als Ertrag bzw. Aufwand Alles was bis zum Stichtag realisiert wurde
  • Kapitalerhaltungsgrundsätze Vorsichtsprinzip Bevorzugung der pessimistischen Bewertung bei Unsicherheiten  Vermögensgegenstände Niederstwertprinzip (NWP) (niedrigerer Wert aus Buchwert und Tageswert) AV: gemildertes NWP UV: strenges NWP Schulden Höchstwertprinzip (hoherer Wert aus Buchwert und Tageswert)
  • Imparitätsprinzip nicht realisierte (aber bereits erkennbare) Verluste ausgewiesen werden müssen noch nicht realisierte Gewinne hingegen bilanziell nicht berücksichtigt werden dürfen
  • Gemildertes Niederwertprinzip bei VG des AV, sind bei vorausichtlicher dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen  um diese mit einem niedrigerem Wert anzusetzen Folge: nicht realisierte Verluste werden ausgewiesen
  • Strenges Niederstwertprinzip Von Anschaffungs- Herstellkosten, dem Börsen- oder Martkwert ist bei VG des UV stets der niedrigste Wert anzusetzen. 
  • Höchstwertprinzip Von zwei oder mehreren grundsätzlich möglichen Wertansätzen für eine Verbindlichkeit soll in der regelung der höhere gewählt werden
  • Aktivierungsgebote grundsätzlich alle Vermögensgegenstände §256 I S.1. transitorische Rechnungsabgrenzungsposten §250 I engeltlich erworbener Geschäfts-oder Firmenwert §246 I S.4
  • Aktivierungsverbote Aufwendungen für die Gründung, die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für den Abschluss von Versicherungsverträgen (§248 I) selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare imaterielle VG des AV ( § 248 II S. 2)
  • Aktivierungswahlrechte selbst geschaffene imaterielle VG des AV (§248 II S.1) Disagio  (§250 III) Überhang aktiver latenter Steuern Beispiel: geringwertige Güter
  • Passivierungsgebote (sichere) Verbindlichkeiten  (§246 I) bestimmte Rückstellungen   (§249 I) transitorische Rechnungsabgrenzungsposten (§250 II) Eigenkapital (Vermögen > Schulden)  (§247 I) Überhang passiver latenter Steuern  (§274 I)
  • Passivierungswahlrechte bestimmte Rückstellungen 8Art.67 I und 3 EGHGB) Sonderposten mit Rücklageanteil 
  • Passivierungsverbot andere als die in den §249 I genannten Rückstellungen (§249 II)
  • Bewertungsprinzipien Zugangsbewertung Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip Ak/HK = Wertobergrenze (s. Vorsichtsprinzip) Folgebewertung  Aktivseite: Niederstwertprinzip (§253 III, IV HGB) Vergleich "historischer Wert" und "aktueller Stichtagswet" strenges Niederstwertprinzip im UV  gemildertes Niederstwertprinzip im AV  Passivseite: Höchstwertprinzip (§252 I Nr. 4)
  • Handels-und steuerrechliche Anschaffungskosten (§255 I)    Anschaffungspreis (Nettorechnungspreis ohne USt) ./.Anschaffungspeisminderungen (Rabatte, Skonti) +Anschaffungsnebenkosten (bei Beschaffung und zur Herstellung der                               + nachträgliche Anschaffungskosten                Verwendungsfähigkeit ) = Anschaffungskosten
  • Herstellungskostenbestandteile Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sonderkosten der Fertigung Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten Werteverzehr des AV  = Wertuntergrenze --> Aktivierungspflicht allg. Verwaltungskosten freiwillige Sozialkosten betriebliche Altersvorsorge  Fremdkapitalzinsen  = Wertobergrenze --> Aktivierungswahlrecht Forschungs-Vertriebskosten --> Aktivierungsverbot
  • Bewertungsprinzipien und maßstäbe Material- und Fertigungskosten sowie Werteverzehr des AV Anktivierungspflicht bei Angemessenheit (ansonsten Verbot) Fremdkapitalzinsen  Akivierungswahlrecht bei sachlichem und zeitlichen Zusammenhang Aufwand für allgemeine Verwaltung, soziale Einrichtungen etc. Aktivierungswahlrecht bei "Angemessenheit" und zeitlichem Zusammenhang (ansonsten Verbot) Auswirkung eines Verzichts der Aktivierungswahlrechte auf die Bilanz: unterbewertung der Aktiva auf die GuV: Verkürzung des Erfolgsausweises (bei Bestandsaufbau) Erhöhung des Erfolgsausweises (bei Bestandsabbau) Vertriebskosten  Einbeziehungsverbot !
  • Herstellungskosten    Materialeinzelkosten+ Fertigungseinzelkosten+ Sondereinzelkosten der Fertigung+ unechte Gemeinkosten+ Materialgemeinkosten+ Fertigungsgemeinkosten+ Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst= Handels- und steuerrechtliche Untergrenze der Herstellungskosten+ Kosten der allgemeinen Verwaltung+ Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs+ Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen+ Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge+ Zinsen für Fremdkapital, soweit auf den Zeitraum der Herstellung entfallend   und soweit das Fremdkapital zur Finanzierung der Herstellung des   Vermögensgegenstandes verwendet wird= Handelsrechtliche und steuerrechtliche Obergrenze der Herstellungskosten
  • Vermögensgegenstand Nicht genau definiert "Selbstständig Verwertbar" über den nächsten Bilanzstichtag hinaus zusteht Aufwendungen wurden getätigt