Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Marketing und Vertrieb (Lektion)

Vorderseite Welche Wertarten zur Bestimmung des Versicherungswertes gibt es? Erläutern Sie jeweils!
Rückseite

Wertarten zur Bestimmung des Versicherungswertes sind:

- Neuwert = Betrag, der aufzuwenden ist, um eine gleichartige neue Sache herzustellen oder wieder zu beschaffen (inkl. Beschaffungskosten)

- Zeitwert = Neuwert, abzüglich Wertminderung entsprechend dem Zustand der Sache, wobei Wertminderung aus der Abnutzung oder Verschleiß, ggf. auch aus Veraltung resultieren kann

- gemeiner Wert = Veräußerungswert (Verkehrswert), d.h. ohne Berück-sichtigung eines persönlichen Liebhaberwerts (Affektionswert)

- Restwert = Wert der nach dem Versicherungsfall verbleibenden Reste versicherter Sachen, wenn diese nicht vollständig zerstört sind, aber versicherungstechnisch dennoch ein Totalschaden vorliegt

Diese Karteikarte wurde von renner erstellt.