Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Marketing und Vertrieb (Lektion)
Wertarten zur Bestimmung des Versicherungswertes sind:
- Neuwert = Betrag, der aufzuwenden ist, um eine gleichartige neue Sache herzustellen oder wieder zu beschaffen (inkl. Beschaffungskosten)
- Zeitwert = Neuwert, abzüglich Wertminderung entsprechend dem Zustand der Sache, wobei Wertminderung aus der Abnutzung oder Verschleiß, ggf. auch aus Veraltung resultieren kann
- gemeiner Wert = Veräußerungswert (Verkehrswert), d.h. ohne Berück-sichtigung eines persönlichen Liebhaberwerts (Affektionswert)
- Restwert = Wert der nach dem Versicherungsfall verbleibenden Reste versicherter Sachen, wenn diese nicht vollständig zerstört sind, aber versicherungstechnisch dennoch ein Totalschaden vorliegt
Diese Karteikarte wurde von renner erstellt.
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