Umsatzsteuer (Fach) / § 07 Ausfuhrlieferung (Lektion)

Vorderseite § 7 Abs. 5 Nachweise der Versendung sind nachzuweisen das sind...
Rückseite

  • Versendungsbelege (Frachtbriefe etc.) oder
  1. Spediteur im Gemeinschaftsgebiet
  2. Ausgangsbestätigung vom Zoll

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