Umsatzsteuer (Fach) / § 07 Ausfuhrlieferung (Lektion)
Vorderseite
§ 7 Abs. 5 Nachweise der Versendung sind nachzuweisen das sind...
Rückseite
- Versendungsbelege (Frachtbriefe etc.) oder
- Spediteur im Gemeinschaftsgebiet
- Ausgangsbestätigung vom Zoll
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