Umsatzsteuer (Fach) / § 06 Steuerbefreiungen (Lektion)
Vorderseite
§ 6 Abs. 1 von den Umsätzen nach § 1 Abs. 1 Z 1 sind steuerfrei
Rückseite
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§ 7 Ausfuhrlieferungen und
§ 8 Lohnveredlung
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§ 9 Umsätze Seeschiffahrt und Luftfahrt
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Beförderung von Gegenständen und Personen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr
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die Lieferung von Gold an Zentralbanken
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Vermittlung zu obigen Leistungen sowie Drittlandsumsätze, Einfuhr aus dem Drittland
- Einfuhr die nur zur Zwischenlagerung dienen und Abnehmer keinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet hat
- Umsätze der Sozialversicherungsträger
- Kreditvermittlung und -verwaltung (ausgenommen Zahlungsmittel mit Sammlerwert)
- Grundstücksumsätze nach § 2 Grunderwerbsteuergesetz, Vergütungen an Aufsichtsratsmitgliedern, Versicherungsvergütungen
- Umsätze von Blinden und Postdienstleistungen
- Umsätze von privaten Schulen
- Umsätze aus Veranstaltungen organisiert durch öffentliche Körperschaften
- Versicherungs- und Bausparkassenvertreter
- Umsätze aus gemeinnützigen Vereinen
- Umsätze von Pflege und Tegesmütter sowie Pflegeeltern
- V & V von Grundstücken nach bürgerl. Recht
- Leistungen von Personenverinigungen zb. Verwaltung im Eigentum befindlicher Liegenschaft die nicht für Wohnzwecke verwendet wird.
- Umsätze von Kranken und Pflegeanstalten
- Umsätze von Ärzten , etc
- Umsätze durch Zahntechniker
- Menschliche Organlieferungen
- Krankentranporte
- Leistungen von Jugend Erziehungheimen etc
- Bund Land Gemeinde siehe Kodex
- Körperschaften Kirche etc
- Lieferungen die keinen Vorsteuerabzug hatten wenn in Bezug auf oben genannten Umsätze
- Kleinunternehmer
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