Umsatzsteuer (Fach) / § 06 Steuerbefreiungen (Lektion)

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Vorderseite § 6 Abs. 1 von den Umsätzen nach § 1 Abs. 1 Z 1 sind steuerfrei
Rückseite

  1. § 7 Ausfuhrlieferungen und

    § 8 Lohnveredlung

  2. § 9 Umsätze Seeschiffahrt und Luftfahrt

  3. Beförderung von Gegenständen und Personen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr

  4. die Lieferung von Gold an Zentralbanken

  5. Vermittlung zu obigen Leistungen sowie Drittlandsumsätze, Einfuhr aus dem Drittland

  6. Einfuhr die nur zur Zwischenlagerung dienen und Abnehmer keinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet hat
  7. Umsätze der Sozialversicherungsträger
  8. Kreditvermittlung und -verwaltung (ausgenommen Zahlungsmittel mit Sammlerwert)
  9. Grundstücksumsätze nach § 2 Grunderwerbsteuergesetz, Vergütungen an Aufsichtsratsmitgliedern, Versicherungsvergütungen
  10. Umsätze von Blinden und Postdienstleistungen
  11. Umsätze von privaten Schulen
  12. Umsätze aus Veranstaltungen organisiert durch öffentliche Körperschaften
  13. Versicherungs- und Bausparkassenvertreter
  14. Umsätze aus gemeinnützigen Vereinen
  15. Umsätze von Pflege und Tegesmütter sowie Pflegeeltern
  16. V & V von Grundstücken nach bürgerl. Recht
  17. Leistungen von Personenverinigungen zb. Verwaltung im Eigentum befindlicher Liegenschaft die nicht für Wohnzwecke verwendet wird.
  18. Umsätze von Kranken und Pflegeanstalten
  19. Umsätze von Ärzten , etc
  20. Umsätze durch Zahntechniker
  21. Menschliche Organlieferungen
  22. Krankentranporte
  23. Leistungen von Jugend Erziehungheimen etc
  24. Bund Land Gemeinde siehe Kodex
  25. Körperschaften Kirche etc
  26. Lieferungen die keinen Vorsteuerabzug hatten wenn in Bezug auf oben genannten Umsätze
  27. Kleinunternehmer

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