Umsatzsteuer (Fach) / § 05 Begemessungsgrundlage bei Einfuhr (Lektion)
Vorderseite
§ 5 Abs. 1 Lohnveredelung
Rückseite
- Ware wird ins Drittland geliefert
- dorf veredelt
- wieder zurück geschickt
Entgelt ist der Betrag der für die Veredelung bezahlt wurde oder der Wertsteigerungsbetrag
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