Umsatzsteuer (Fach) / § 03 Lieferungen (Lektion)
Vorderseite
§ 3 Abs. 13 Lieferung von Gas, Strom etc. An Unternehmer
Rückseite
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wenn dessen Erwerb nicht als Eigenbedarf
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sondern in der Weiterlieferung besteht
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Ort der Ausführung wo der Unternehmer
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sein Unternehmen bzw.
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seine Betriebsstätte hat
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