Umsatzsteuer (Fach) / § 03 Lieferungen (Lektion)
Vorderseite
§ 3 Abs. 8 Wo gilt die Lieferung als ausgeführt bei Beförderung oder Versendung
Rückseite
- wo die Beförderung oder Versendung
- an den Abnehmer
- oder in dessen Auftrag an Dritte
- BEGINNT
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