Umsatzsteuer (Fach) / § 03 Lieferungen (Lektion)

Vorderseite § 3 Abs. 2 Entnahmen
Rückseite

werden der Lieferung eines Gegenstandes gleichgestellt. zb.

  1. Unternehmer aus seinen Unternehmen
  2. Personal aus dem seinem Unternehmen (ausser Aufmerksamkeiten)
  3. Geschenke und Marenmuster (ausser bei geringen Wert)
Besteuerung erfolgt nur dann wenn der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt war.

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