schriftliche Prüfung Steuerberater (Fach) / Körperschaftsteuer vGA (Lektion)

Vorderseite Rechtsfolge 2. Tatbestand vGA
Rückseite

Es liegt dann stets eine vGa in voller Höhe vor, da die Vereinbarung bereits dem Grunde nach nicht anzuerkennen ist. Die Angemessenheit/Unangemessenheit der Leistung (Prüfung der Höhe nach) ist irrelevant.

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