schriftliche Steuerberaterprüfung (Fach) / Umwandlungsrecht Allgemein (Lektion)
Vorderseite
Ausgliederung Voraussetzungen
Rückseite
§ 123 III UmwG
- Übertragung eines Teils des Vermögens
- auf mindestens einen
- bestehenden Rechtsträger (zur Aufnahme)
- oder neu zu gründenden Rechtsträger (zur Neugründung)
- im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge
- wobei der übertragende Rechtsträger Anteile am übernehmenden Rechtsträger erhält und der übertragende Rechtsträger nicht untergeht
Diese Karteikarte wurde von SigbritBach erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: