Einkommensteuer (Fach) / § 08 Sonderformen der Absetzung für Abnutzung (Lektion)
Vorderseite
§ 8 Abs. 1 Gebäude
Rückseite
bis zu 3% unmittelbar der Betriebsausübung (mind. 80%)
3% Bank- und Versicherungswesen mind. 80% Kundenverkehr
2,5% Bank- und Versicherungswesen
2% andere betriebliche Zwecke
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