Einkommensteuer (Fach) / § 08 Sonderformen der Absetzung für Abnutzung (Lektion)

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Vorderseite § 8 Abs. 1 Gebäude
Rückseite

bis zu 3% unmittelbar der Betriebsausübung (mind. 80%)

3% Bank- und Versicherungswesen mind. 80% Kundenverkehr

2,5% Bank- und Versicherungswesen

2% andere betriebliche Zwecke

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