Steuerwesen Steuerfachangestellte (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite sonstige Leistung § 3 (9) - (11) UStG
Rückseite

§ 3

(9) sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind

(9a)

> Nr. 1: Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen

> Nr. 2: unentgeltliche Erbringungeiner anderen sonstigen Leistung durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen

(10) Werkleistung

(11) UStG

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