Medizin (Fach) / Notfallmedizin (Lektion)

Vorderseite 19. Wer hat die Leichenschau zu veranlassen? Wer bezahlt die Leichenschau?
Rückseite

Die nächsten Angehörigen in absteigender Reihenfolge der Nähe zum Verstorbenen.

Heim- oder Krankenhausleitung.

Polizei vor Ort.

Muss "Unverzüglich", d.h. ohne schuldhaftes Zögern veranlasst werden.

Die Leichenschau wird von Angehörigen bezahlt.

Diese Karteikarte wurde von Roobert erstellt.