Medizin (Fach) / Notfallmedizin (Lektion)
Vorderseite
19. Wer hat die Leichenschau zu veranlassen? Wer bezahlt die Leichenschau?
Rückseite
Die nächsten Angehörigen in absteigender Reihenfolge der Nähe zum Verstorbenen.
Heim- oder Krankenhausleitung.
Polizei vor Ort.
Muss "Unverzüglich", d.h. ohne schuldhaftes Zögern veranlasst werden.
Die Leichenschau wird von Angehörigen bezahlt.
Diese Karteikarte wurde von Roobert erstellt.