Strafrecht (Fach) / Definitionen 1. Semester (Lektion)
Vorderseite
Wehrlos
Rückseite
Wehrlos ist, wer in Folge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande oder in dieser stark eingeschränkt ist.
Diese Karteikarte wurde von Thayet erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: