Völkerrecht (Fach) / Völkerrecht (Lektion)

Vorderseite VGR im innerstaatlichen Recht?
Rückseite

Nach Art. 9 Abs. 1 B-VG gelten die allgemein anerkannten Regeln des VR (umfasst auch regionales VGR!) als Bestandteile des Bundesrechts. Art. 9 Abs. 1 B-VG übernimmt das VGR fortlaufend mit seinem jeweiligen Inhalt in das österreichische Recht (= dynamische Rezeption; Hoffmann gg. Dralle-Fall).

Das VR hat keinen bestimmten Rang im Stufenbau der österr. Rechtsordnung, sondern jenen Rang, den eine bundesrechtlich. Norm mit dem Inhalt haben müsste.

Diese Karteikarte wurde von Treibholz erstellt.