Klinische Psychologie (Fach) / Ethik / Recht / Evaluation / QM, (Lektion)

Vorderseite Auskünfte an Dritte
Rückseite

grundsätzlich Verschwiegenheitspflicht

keine Auskunft ohne Einwilligung des Patienten

Übermittlungspflichten an den Leistungserbringer, die dem Patienten nicht mitgeteilt werden müssen:

Nach Absprache mit Patienten oder aufgrund gestzl. Vorschriften:

KK, med. Dienst, gestzl. Unfall und Rentenversicherung, Versorgungsämter, privatärztl. Verrechnungsstelle, private Vers., kassenärztl. Vereinigung

nicht geamtdokumentation, nur die für die Aufgaben dieser Dienste notwendigen Angaben

Diese Karteikarte wurde von Heidi erstellt.