Klinische Psychologie (Fach) / Ethik / Recht / Evaluation / QM, (Lektion)
Vorderseite
Auskünfte an Dritte
Rückseite
grundsätzlich Verschwiegenheitspflicht
keine Auskunft ohne Einwilligung des Patienten
Übermittlungspflichten an den Leistungserbringer, die dem Patienten nicht mitgeteilt werden müssen:
Nach Absprache mit Patienten oder aufgrund gestzl. Vorschriften:
KK, med. Dienst, gestzl. Unfall und Rentenversicherung, Versorgungsämter, privatärztl. Verrechnungsstelle, private Vers., kassenärztl. Vereinigung
nicht geamtdokumentation, nur die für die Aufgaben dieser Dienste notwendigen Angaben
Diese Karteikarte wurde von Heidi erstellt.