Völkerrecht (Fach) / Völkerrecht (Lektion)

Vorderseite Gibt es im Völkerrecht eine Normenhierarchie?
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Grundsätzlich gibt es keine Normenhierarchie im VR, sondern Gleichrangigkeit der Primärquellen.

Materiell gibt es aber häufig eine lex specialis (Verträge sind spezifischer als VGR, VGR sind spezifischer als allgemeine Rechtsgrundsätze).

Eine zweite Form der Normenhierarchie ist das ius cogens. Es findet sich in Art. 53 WVK. Es handelt sich um nicht disponibles Recht. Nicht dazu zählt jedenfalls das Gewaltverbot und Dispositionen über wesentliche Menschenrechte (Folter, Völkermord, Sklaverei, ...).

Die dritte Form der Normenhierarchie ist der Anwendungvorrang, der zB in Art. 103 SVN geregelt ist. Es handelt sich um ein Vorranggebot für die Regelungen aus der SVN. Ebenso regelt Art. 73 Wiener Konsularrechtskonvention einen Anwendungsvorrang dieser.

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