Völkerrecht (Fach) / Völkerrecht (Lektion)

Vorderseite Wer kann Ansprüche bei einer Normverletzung geltend machen?
Rückseite

Klassisches VR: bei Normverletzung kann nur der unmittelbar verletzte Staat Ansprüche der Staatenverantwortlich geltend machen (Südwestafrika-Fälle).

Nach Art. 42 ILC-Statut gibt es 3 Fälle unmittelbar verletzter Staaten:- Staat gegenüber dem die verletzte Verpflichtung geschuldet ist- Bei Verpflichtungen gegenüber der internationalen Gemeinschaft der besonders betroffene Staat- bei "integralen" Verpflichtungen, dh solchen, deren Verletzung die Rechtsposition jedes Staates dem gegenüber die Verpflichtung geschuldet ist wesentlich ändert, ist jeder dieser Staaten unmittelbar verletzt.

Neue Konzeption: auch andere Staaten können zumindest in begrenztem Umfang Staatenverantwortlichkeit geltend machen, nämlich bei erga-omnes-Verpflichtungen. Nach Art. 48 ILC-Statut ist jedes Mitglied einer Staatengruppe berechtigt, die Staatenverantwortlichkeit geltend zu machen, wenn die verletzte Verpflichtung ihr gegenüber geschuldet ist und den Schutz eines kollektiven Interesses bezweckt. Nach Art. 48 Abs. 2 ILC-Statut aber nur Berechtigung zur Beendigung des rechtswidrigen Aktes und Forderung der Unterlassung sowie Wiedergutmachung, alles im Namen des verletzten Staates.

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