Völkerrecht (Fach) / Völkerrecht (Lektion)

Vorderseite Was sind die Strukturmerkmale der Völkerrechtsordnung?
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1. VR ist kein Subordinationsrecht. Im VR herrscht ein Koordinationsrecht, dh. Normsetzer und Normadressat sind meistens ident. Es gilt das Prinzip des Konsens (Ausnahme: ius cogens).

Bei der Rechtsdurchsetzung beurteilt jeder Staat zuerst selbst ob er seine eigenen Rechte eingehalten hat (Selbstbeurteilung). Nur dort, wo sich die Staaten unterwerfen gibt es eine quasi-zentralisierte Normenkontrolle.

2. Durch Dezentralisierung gibt es keine zentralen Organe.

3. Es gibt daher auch keine Gewaltentrennung. Es gibt auch keine zentralisierte Gerichtsbarkeit und keine eigene Exekutive - dies obliegt den Staaten.

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