Völkerrecht (Fach) / Völkerrecht (Lektion)

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Vorderseite Definieren Sie den Begriff "Völkerrecht" bzw. "internationales Recht"!
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VR ist die Summe aller Rechtsnormen, die das Verhalten der VRS untereinander regelt und nicht zugleich einem nationalen Recht eines dieser Subjekte angehören.

Es gibt auch Normen, die das Verhalten der VRS untereinander regeln, aber auch Bestandteil des innerstaatlichen Rechts sind (inkorporiertes Recht).

Da nicht mehr nur Staaten VRS sind, ist es besser von "internationalem Recht" (international law) zu sprechen.

Diese Karteikarte wurde von Treibholz erstellt.