Recht (Fach) / Privates Recht (Teil3) (Lektion)
Vorderseite
Vertrag
Rückseite
- kommt zustande, wenn zwei oder mehrere Personen übereinstimmende wirksame Willenserklärungen abgeben
- Angebot und Annahme sind empfangsbedürftige WE
- bedürfen ordnungsgemäßer Abgabe und Zugangs um wirksam zu sein
- 145-157 BGB
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