Recht (Fach) / Privates Recht (Teil3) (Lektion)

Vorderseite Vertrag
Rückseite
  • kommt zustande, wenn zwei oder mehrere Personen übereinstimmende wirksame Willenserklärungen abgeben
  • Angebot und Annahme sind empfangsbedürftige WE
  • bedürfen ordnungsgemäßer Abgabe und Zugangs um wirksam zu sein
  • 145-157 BGB

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