Recht (Fach) / Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Lektion)
Vorderseite
Aufbauschema Straftat
Rückseite
Straftat ->Schuld (Vorsatz; Schuldunfähigkeit; keine Entschuldigungsgründe) [Notwehr muss Rechtfertigungsgrund unmittelbar folgen]
I
-Unrecht Tatbestandsmäßigkeit -Rechtswidrigkeit - objektiver Tatbestand - subjektiver Tatbestand (= Vorsatz und sonstige subjektive Merkmale)
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