Betriebswirtschaft (BWL) (Fach) / Grundlagen BWL_1.Semester_FH_Nuernberg (Lektion)
Vorderseite
Abgrenzung KG und OHG. Gemeinsamkeiten u. Unterschiede
Rückseite
Gemeinsamkeiten: in beiden Fällen sind mind. zwei natürliche oder juristische Personen zur Gründung notwendig. Die Gründung wird dann in einem Gesellschaftervertrag festgehalten.
Unterschiede: OHG: Geschäftsführung: alle oder einzelner Gesellschafter, Haftung: unbeschränkt für alle Gesellschafter als Gesamtschuldner, GuV-Verteilung: 4% Verzinsung der Kapitaleinlage, der Rest nach Köpfen
KG: Geschäftsführung: Komplementär volle Geschäftsführung, Haftung: uneingeschränkt = Komplementär, eingeschränkt = Kommanditisten, GuV-Verteilung: nach Gesellschaftervertrag, sonst nach §168 HGB
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