Jus (Fach) / Gerechtigkeit (Lektion)
Recht besitzt generalisierende Tendenzen => regelt LSV nach typischen Merkmalen und orientiert sich an Durchschnittsannahmen über menschliches Verhalten => unzumutbare Härte im Einzelfall möglich
=> Konflitk zwischen individuellem Fall und allgemeiner Norm Billigkeit (Maßstab individueller Gerechtikgeit) soll diesen Konflikt zwischen dem Einzellfall und dem allgemeine G.lösen
Billigkeit bestimmt, dass das Recht die konkreten Bedingungen des Einzelfalls in einem vertretbaren Ausmaß berücksichten soll
Legalitätsprinzip - Billigkeitsstandpunkte so weit wie möglich bereits in das positive Recht integrieren (=> Rechtssicherheit) => zB Ermächtigung des Richters nach billigen Ermessen (nach Treu und Glauben bzw. den guten Sitten) zu entscheiden
In der Strafgerichtsbarkeit => außerordentlichen Milderungsrecht bzw. Begnadigung
Allerdings ist es nicht möglich die Billigkeit völlig zu positiveren (würde die Billigkeit negieren)
Soll Gesetz korregieren; Risiko des Rechtsmissbrauchs
Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.