Jus (Fach) / Gerechtigkeit (Lektion)
Vorderseite
Begriff der Gerechtigkeit - subjektive und objektive Gerechtigkeit
Rückseite
Grundbedeutung = Tugend, normatives Prinzip
Tugend
sittliche Lebenshaltung im Verhältnis zu den Mitmenschen; es handelt derjenige tugendhaft, der freiwillig und nicht wegen äußeren Drucks gerecht handelt (wer andere nicht übervorteilt, auch wenn er dies mit rechtlichen Möglichkeiten könnte handelt gerecht)
subjektive Gerechtigkeit setzt objektiven Maßstab = objektive Gerechtigkeit vorausDiese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.