Psychologie (Fach) / Psychotherapie - Prüfungsfragen (Lektion)

Vorderseite willkürliches Schlußfolgern
Rückseite

Die Person zieht negative Schlüsse aus nicht ausreichendem oder widerlegtem Material.

Darunter werden Schlussfolgerungen verstanden, die willkürlich, ohne jeden Beweis und oft sogar trotz gegenteiliger Erfahrungen aus alltäglichen Ereignissen gezogen werden. Beispiel: Ein Misserfolg im Leistungsbereich führt zu der Schlussfolgerung „Ich bin ein Versager“, ohne dass überprüft wird, ob die Aufgabe überhaupt lösbar war bzw. ob früher und in Zukunft immer Misserfolge eingetreten sind bzw. eintreten werden.

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