Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 10 (Lektion)

Vorderseite Wann ist ein Missbrauch iSd § 266 I Alt. 1 gegeben? Worin kann die Treubruchshandlung des § 266 I Alt. 2 bestehen?
Rückseite

  • Ein Missbrauch ist gegeben, wenn bei einem rechtsgeschäftlichen oder hoheitlichen Handeln im Außenverhältnis gegenüber Dritten von der eingeräumten Befugnis wirksam Gebrauch gemacht wird und dabei die Beschränkungen im Innenverhältnis zum Befugniserteiler überschritten werden (= Missgebrauch).
  • Tathandlung iSd § 266 I Alt. 2 kann jedes (tatsächliche) Verhalten sein, durch das der Täter seine spezifischen Vermögensbetreuungspflichten verletzt. Im Gegensatz zur Missbrauchsalternative werden nicht nur rechtsgeschäftliches und hoheitliches Handeln erfasst.

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