Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 10 (Lektion)
Vorderseite
Wie ist das Verhältnis von § 266b zu § 266?
Rückseite
§ 266b regelt einen Spezialfall der Missbrauchsuntreue des § 266 I Alt. 1, der allerdings keine Vermögensbetreuungspflicht voaussetzt.
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