Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 10 (Lektion)

Vorderseite Kommt es für § 265 noch darauf an, ob ein Anspruch auf die Versicherungsleistung besteht oder nicht?
Rückseite

Nein, da § 265 - im Ggs. zum früheren Recht - nicht mehr das Handeln in betrügerischer Absicht verlangt und es somit nicht mehr auf die Rechtswidrigkeit der erstrebten Versicherungsleistung ankommt. Damit sind jetzt gerade auch die Fälle, in denen ein Dritter zu Gunsten des unwissenden Versicherungsnehmers den Versicherungsfall herbeiführt, im Rahmen des § 265 kein Problem mehr.

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