Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 10 (Lektion)

Vorderseite Müssen für die Bejahung des § 263 Getäuschter und Geschädigter identisch sein?
Rückseite

Während Getäuschter und Verfügender immer identisch sein müssen, schadet die fehlende Identität zwischen Verfügendem und Geschädtigtem nicht, wenn zwischen beiden schon bei Täuschung eine Nähebeziehung besteht. Diese besteht nach der herrschenden Lagertheorie bereits dann, wenn der Dritte als Beschützer oder Gehilfe in einer Obhutsbeziehung zum geschädigten Vermögen steht.

Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.