Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 10 (Lektion)

Vorderseite Muss immer bei täuschungsbedingtem Abschluss eines nachteiligen Austauschvertrags ein "Gefährdungsschaden" und damit ein vollendeter Eingehungsbetrug vorliegen oder gibt es Einschränkungen?
Rückseite

Eine konkrete (schadensgleiche) Vermögensgefährdung scheidet ausnahmsweise dann aus, wenn und solange der Getäuschte von einem Geschäft ohne weiteres loskommen kann, insbesondere wenn ihm ein einseitiges Rücktritts- oder Widerrufsrecht (§ 355 BGB) zusteht und er auch tatsächlich in der Lage ist, es auszuüben. Ein Anfechtungsrecht beseitigt hingegen nach hM noch nicht die durch Eingehung der inäquivalenten Verpflichtung entstandene konkrete Vermögensgefährdung, da hier dem Getäuschten noch das Beweisrisiko verbleibt.

Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.