Steuerlehre (Fach) / Recht (Lektion)
Vorderseite
Ab wann fallen Zinsen an und wie werden sie berechnet?
Rückseite
Beginn des Zinslaufs immer 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres ( immer ab 1.4. eines Jahres)
0,5 % des auf 50 teilbarewn, abgerundeten festgesetzten Steuerbetrages, für JEDEN VOLLEN Monat!
Ende des Zinslauf, ab dem die Steuerfestsetzung wirksam wird ( Bescheid)
Bsp. Est 2010
Abgabe Oktober 2012
Steuerbescheid mit Fälligkeit 03.11.2012
Nachzahlung 1735,00 €
Entstehung der ESt 2010 - 31.12.2010
Beginn d. Zinslaufs 01.04.2012
Ende d. Zinslaufs 03.11.2012
1700,0 € x 0,5 %
= 8,50 € x 7 Monate
= 59,50 €
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