Steuerlehre (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Ab wann fallen Zinsen an und wie werden sie berechnet?
Rückseite

Beginn des Zinslaufs immer 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres ( immer ab 1.4. eines Jahres)

0,5 % des auf 50 teilbarewn, abgerundeten festgesetzten Steuerbetrages, für JEDEN VOLLEN Monat!

Ende des Zinslauf, ab dem die Steuerfestsetzung wirksam wird ( Bescheid)

Bsp. Est 2010

Abgabe Oktober 2012

Steuerbescheid mit Fälligkeit 03.11.2012

Nachzahlung 1735,00 €

Entstehung der ESt 2010 - 31.12.2010

Beginn d. Zinslaufs 01.04.2012

Ende d. Zinslaufs 03.11.2012

1700,0 € x 0,5 %

= 8,50 € x 7 Monate

= 59,50 €

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